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Geschichte, Satzung und Finanzierung der Stiftung

Geschichte und Satzung

Das sorbische Volk als autochthone Minderheit in Deutschland ist in der Ober- und Niederlausitz im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg beheimatet.

Die Stiftung für das sorbische Volk wurde am 19. Oktober 1991 per Erlass in Lohsa (Landkreis Bautzen) gegründet. Sie hatte zunächst den Status einer nichtrechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich der Sächsischen Staatskanzlei mit Sitz in Bautzen. Unter Berücksichtigung, dass das sorbische Volk jenseits der Grenzen der BRD keinen Mutterstaat hat, und gestützt auf die in der Protokollnotiz Nr. 14 zu Art. 35 des Einigungsvertrages erklärte Verpflichtung der Bundesrepublik gegenüber dem sorbischen Volk, wurden so die materiellen Rahmenbedingungen für die Sicherung und Entwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen geschaffen.

Mit Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der "Stiftung für das sorbische Volk" vom 28. August 1998 in Schleife (Landkreis Görlitz) erlangte die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit. Im Rahmen dessen wurde durch den Stiftungsrat die Satzung der Stiftung für das sorbische Volk beschlossen.  

Seitdem unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk als gemeinsames Instrument des Bundes und der Länder Sachsen und Brandenburg die Bewahrung und Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes.

Die Stiftung ist auch selbst Initiator und Organisator von Veranstaltungen, Wettbewerben und Ausstellungen sowie Herausgeber von Filmen und Tonträgern. Weitere Aufgabe ist die Bewirtschaftung und bauliche Unterhaltung von Gebäuden, die durch sorbische Einrichtungen genutzt werden.

Der Stiftungszweck, die Struktur und Aufgaben sind in der Satzung festgeschrieben.

Finanzierung und Haushaltsplan

Die Stiftung für das sorbische Volk wird von der Bundesrepublik Deutschland, vom Freistaat Sachsen und vom Land Brandenburg finanziert.

Grundlage der Zuwendungen: das Finanzierungsabkommen

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Errichtung der "Stiftung für das sorbische Volk" (28. August 1998) schlossen die Zuwendungsgeber - die Bundesrepublik Deutschland, das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen ein erstes Finanzierungsabkommen mit einer anfänglichen jährlichen Gesamtsumme von 32.000,0 Tsd. DM (umg. 16.361,3 Tsd. Euro). Das Zweite Finanzierungsabkommen wurde für die Jahre 2009 bis 2013 mit einer jährlichen Gesamtsumme von 16.828,8 Tsd. Euro unterzeichnet. Das Dritte Finanzierungsabkommen wurde erst am 15. Februar 2016 für die Jahre 2016 bis 2020 in Höhe einer jährlichen Gesamtzuwendung von 18.600, 0 Tsd. Euro geschlossen. 

Die Unterzeichnung des aktuellen und damit Vierten Finanzierungsabkommens der Stiftung für das sorbische Volk durch den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer und dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Dr. Dietmar Woidke fand am 20. Juli 2021 im digitalen Format statt. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes erhält die Stiftung für das sorbische Volk für die Laufzeit des Abkommens von 2021 bis 2025 eine jährliche Gesamtfinanzierung in Höhe von 23.916,0 Tsd. Euro. Die Finanzierungsanteile der drei Finanzierungsgeber werden im Verhältnis 3/6 Bund, 2/6 Freistaat Sachsen und 1/6 Land Brandenburg festgeschrieben. Dank unermüdlicher Bemühungen auf Regierungs- und parlamentarischer Ebene ist es gelungen, den Zuschuss ab 2021 signifikant zu erhöhen.

 

Zusätzliche Mittel für Digitalisierungsprojekte und Baumaßnahmen

Zusätzlich zu diesen Mitteln erhielt die Stiftung für das sorbische Volk in den Jahren 2015 bis 2020 Sondermittel, um die Präsenz der sorbischen Sprache in den neuen digitalen Medien zu verbessern. Der Freistaat Sachsen stellte dafür von 2015 bis 2020 insgesamt 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bund beteiligte sich in den Jahren 2016 bis 2020 an der Maßnahme mit 1,309 Mio. Euro. Das Land Brandenburg zahlte in den Jahren 2017 bis 2020 insgesamt 291,0 Tsd. Euro. Seit 2021 finanziert der Bund Digitalisierungsprojekte mit 195,0 TEUR.

Der Freistaat Sachsen finanziert außerdem mit zusätzlichen Mitteln Baumaßnahmen der Stiftung, zuletzt in den Jahren 2020 bis 2022 ca. 2.275,2 Tsd. Euro für die abschließende Baumaßnahme am Immobilienkomplex des Sorbischen National-Ensembles in Bautzen.

 

Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz

Auf Grundlage des § 17 Nr. 31 stehen seit dem 1. Juli 2022 Strukturmittel für sorbische Belange zur Verfügung, die durch die Stiftungsverwaltung bewirtschaftet werden. Für Projektmaßnahmen im Land Brandenburg sind dies für die Jahre 2022 bis 2031 insg. 19,0 Mio. Euro, für Projektmaßnahmen im Freistaat Sachsen sind es für die Jahre 2022 bis 2038 jährlich 2,5 Mio. Euro. Näheres dazu finden Sie auf unserer Seite zum Thema Strukturwandel.

Jährliche Grundlage des Wirtschaftens: die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Der Haushaltsplan der Stiftung wird vom Stiftungsrat in der Herbstsitzung des Vorjahres beschlossen und legt die Ausgaben und Einnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres fest. Dabei wird als Planungshilfe im Rahmen des aktuell geltenden Finanzierungsabkommens auch die mittelfristige Finanzplanung vorgelegt.