Am Wettbewerb teilnehmen dürfen juristische Personen und natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zugelassen sind Bewerbungen aus dem In- und Ausland.
Wettbewerbsteilnehmende, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die Verwirklichung ihrer Idee einen/eine Kooperationspartner/-in mit Sitz oder Wohnsitz im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen resp. im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg nachweisen.
Bei Gemeinschaftsbewerbungen ist die/der Hauptverantwortliche anzugeben.
Von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen sind juristische und natürliche Personen, deren ideologische, politische oder religiöse Ausrichtung nicht im Einklang steht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Wettbewerb nicht zugelassen werden Vorhaben, für die das Preisgeld arbeitsmäßig und projektbezogen eine Doppelfinanzierung darstellen würde.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind zudem persönliche Einreichungen von Mitgliedern der Wettbewerbsjury.
Die Einreichenden sollen ihre Idee in wenigen Sätzen vorstellen und darlegen, was sie dazu befähigt, das Vorhaben umzusetzen. Zu planen ist die Summe der erforderlichen finanziellen Mittel und der Realisierungszeitraum. Wird Weiteres für die Ideenumsetzung benötigt, ist das zu erläutern. Zudem sind die erwarteten Ziele und Zielgruppen zu benennen. Zur Veranschaulichung der Idee sind Bilder und/oder andere Materialien erwünscht. Soweit es bereits ähnliche Vorhaben gab oder gibt, ist zu erklären, wo die Gemeinsamkeiten und/oder Unterschiede liegen und ob es Kooperationsmöglichkeiten gibt.
Zum Zeitpunkt der Projekteinreichung darf mit der Umsetzung der Idee noch nicht begonnen worden sein. Vorbereitende Maßnahmen ohne den Abschluss von Verträgen, die zur Lieferung oder Leistung und entsprechenden Zahlung verpflichten, gelten nicht als Vorhabenbeginn.
Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären mit der Einreichung ihr Einverständnis, unter den angegebenen Kontaktdaten für Rückfragen im Rahmen des Wettbewerbes zur Verfügung zu stehen.
Die Wettbewerbsteilnehmenden dürfen mehrere Ideen einreichen.
Mit der Ideeneinreichung ist die Zusicherung verbunden, das etwaige Preisgeld in vollem Umfang für die Umsetzung der Idee einzusetzen.
Die Wettbewerbsteilnehmenden räumen der Stiftung für das sorbische Volk mit ihrer Einreichung das Recht ein, ihre Idee inklusive Bildmaterial und geschätzte Ausgaben sowie den/die Ideengeber/-in - bei natürlichen Personen den Namen und Wohnort, bei Institutionen, Vereinen und Unternehmen die genaue Bezeichnung und den Sitz - für die Berichterstattung im Zusammenhang mit dem aktuellen Wettbewerb sowie für die Bewerbung zukünftiger Wettbewerbe zu veröffentlichen. Im Fall einer Prämierung gilt das Einverständnis auch für die Veröffentlichung der Höhe des Preisgeldes, den Ort der Ideenumsetzung sowie für die Weitergabe der Kontaktdaten an Medienvertreter/-innen. Falls für die Präsentation der prämierten Ideen ggf. weitere Angaben, Materialien und/oder Film- und Fotoaufnahmen erforderlich sein sollten, z. B. für die Prämierungsveranstaltung, versichern die Wettbewerbsteilnehmenden, diese der Stiftung für das sorbische Volk zu beschaffen. Dafür wird grundsätzlich keine gesonderte Honorierung oder Kostenerstattung gewährt. Betreffs Rechteeinräumung wird vorausgesetzt, dass die Wettbewerbsteilnehmenden über die erforderlichen Rechte bezüglich ihrer Einreichung und der verwendeten Materialien verfügen oder etwaig erforderliche Zustimmungen eingeholt haben. Die Wettbewerbsteilnehmenden versichern, dass durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie stellen die Stiftung für das sorbische Volk von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte im Rahmen des Wettbewerbes frei.
Der Stiftung für das sorbische Volk und der Wettbewerbsjury ist vorbehalten, im Rahmen des Wettbewerbes eigene Recherchen zu den eingereichten Ideen anzustellen.
Die Preisträger/-innen erklären sich mit Bild-, Ton- und Filmaufnahmen einverstanden, die sowohl die Prämierung als auch die Ideenumsetzung dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.
Die Preisträger/-innen sind verpflichtet, auf Ergebnissen und Produkten des Projektes, der Projekt-Website und in anderen Veröffentlichungen darauf hinzuweisen, dass die Ideenumsetzung mit Unterstützung der Stiftung für das sorbische Volk erfolgt, die jährlich auf der Grundlage der beschlossenen Haushalte des Deutschen Bundestages, des Landtages Brandenburg und des Sächsischen Landtages Zuwendungen aus Steuermitteln erhält. Dabei ist das Logo zu verwenden, dass die Wort-Bild-Marken der Stiftung für das sorbische Volk und des Ideenwettbewerbes miteinander verbindet. Auch eine Veröffentlichung des QR-Codes, der auf die Website des Ideenwettbewerbes führt, wird begrüßt. Die Stiftung für das sorbische Volk stellt das entsprechende Logo und den QR-Code zur Verfügung.
Die im Ideenwettbewerb "Rěč zwjazuje. Rěc zwězujo. Sorbisch verbindet." eingereichten Vorhaben sind nicht von der Projektförderung der Stiftung für das sorbische Volk ausgeschlossen. Eine etwaig zu bewilligende Zuwendung bedarf aber der gesonderten Einreichung und Prüfung. Anwendung findet dabei die Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk - siehe bitte unter:
https://stiftung.sorben.com/fileadmin/user_upload/Dokumente/Foerderrichtlinie/Richtlinie_Stiftung_2017_ergaenzt.pdf.
Im Fall der Projektförderung einer Idee, die ein Preisgeld erhalten hat, mindert sich die mögliche Zuwendungshöhe um das Preisgeld.