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Übersicht der Pressemitteilungen der Stiftung

 

Vorläufige Haushaltsführung beendet - Bundeshaushalt 2022 rechtskräftig

Am 22.06.2022 wurde das Bundeshaushaltsgesetz 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Auf Grund der Wahlen in den Bundestag im Herbst 2021 wurde der Haushalt des laufenden Jahres erst am 03.06.2022 beschlossen. Nach der Bestätigung durch den Bundesrat am 10.06.2022 und der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 19.06.2022 tritt das Haushaltsgesetz mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes wird die so genannte vorläufige Haushaltsführung beendet. Solange der Bundeshaushalt noch nicht verabschiedet war, erlaubt Artikel 111 des Grundgesetzes der Bundesregierung, in beschränktem Umfang Ausgaben vor- und Kredite aufzunehmen. Dies ist insbesondere in Jahren nach einer Bundestagswahl üblich, da das neue Parlament den Etat nicht schon im Dezember vor Beginn des neuen Haushaltsjahrs beschließen kann.

Für die Stiftung sind neben dem Zuschuss gemäß dem 4. Finanzierungsabkommen (11.958,0 TEUR) auch zusätzliche Gelder für konkrete Digitalisierungsprojekte (195,0 TEUR), die bereits 2021 etatisiert wurden, neu beschlossen worden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln kann nun besonders die automatische Spracherkennung und das maschinelle Übersetzen weiterentwickelt werden.

Was hieß vorübergehendes Wirtschaften für die Stiftung? Sie durfte nur fördern, wofür eine rechtliche Verpflichtung besteht. Dies ist z. B. die institutionelle Förderung sorbischer Institutionen oder die Förderung weiterführender Projekte. Aus diesem Grund durften neue Projekte nicht bewilligt und auch die zusätzlichen Mittel für den Strukturwandel (§ 17 Nr. 31 InvKG) nicht wie ursprünglich geplant zum 01.01.2022, sondern erst zum 01.07.2022 verausgabt werden.