Der Stiftungsrat hat in seiner außerordentlichen Sitzung am Dienstag, den 13.08.2024 die Weiterfinanzierung der Arbeitsplätze in den sorbischen Institutionen im Jahr 2025 beschlossen, die bis dato bis Ende 2024 befristet waren.
Insgesamt betrifft das 26 Arbeitsplätze, die seit dem Jahr 2021 geschaffen worden waren.
„Diese Stellen sichern die Geschäftstätigkeit in Bereichen, die für die Sorben eine hohe Priorität haben und die vor 2021 wegen fehlender Ressourcen nicht entsprechend berücksichtigt werden konnten.“, freut sich der Vorsitzende des Stiftungsrates, Marko Kowar. Der Direktor der Stiftung, Jan Budar, ergänzte: „Es ist ein gutes Signal, dass die Plätze weitergeführt werden können. Dennoch ist die Besetzung zeitlich befristeter Stellen hinsichtlich des heutigen Arbeitsmarktes eine große Herausforderung. Deshalb ist unser nächstes Ziel, die Plätze dauerhaft zu sichern.“
Der Beschluss bezieht sich auf sieben Stellen bei der Domowina (u. a. für Sprachmotivatoren für die Niederlausitz), jeweils drei Arbeitsstellen im WITAJ-Sprachzentrum (u.a. Dozenten für Obersorbisch) und dem Domowina-Verlag (u. a. für die Verstärkung der Redaktionen der Serbske Nowiny und Nowy Casnik), vier im Sorbischen Institut (u. a. für Monitoring des sorbischen Schrifttums), die Stelle für sorbisches Marketing im Deutsch-Sorbischen Volkstheater, die einer Dozentin in der Schule für niedersorbische Sprache und Kultur, die Geschäftsführerstelle im Sorbischen Schulverein e.V. und sechs Arbeitsstellen in der DOMPRO (Domowina Niederlausitz Projekt gGmbH) in der Niederlausitz.
Hintergrund: Im Jahr 2021 erhöhten alle drei Zuwendungsgeber mit einem neuen Finanzierungsabkommen zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk ihre Zuschüsse. Das ermöglichte die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die aber erst einmal auf drei Jahre befristet waren. Letztes Jahr im Herbst verlängerte der Stiftungsrat diese Beschränkung auf Ende 2024. Die eigentlich vorgesehene Verlängerung auf Ende 2025 wurde damals abgelehnt, weil nicht klar war, ob der Zuschuss des Bundes wegen der angespannten finanziellen Situation in der erwarteten Höhe beschlossen wird. Nachdem die Bundesregierung den Entwurf des Haushaltsplanes für 2025 Mitte Juli beschlossen hat, steht nun fest, dass der Zuschlag für die Stiftung nicht gekürzt wird. Somit war die Bedingung der Vertreter des Bundes im Stiftungsrat, die ebenso wie andere Zuwendungsgeber Veto-Recht in Finanzangelegenheiten haben, erfüllt, die Stellen bis Ende 2025 fortzuführen. Eine Entscheidung über deren Bestehen ab 2026 wird auf einer externen Evaluation basieren, welche in Auftrag gegeben ist und im Herbst dem Stiftungsrat vorliegen soll.
Parallel dazu laufen derzeit Verhandlungen zwischen den Zuwendungsgebern über das künftige Finanzierungsabkommen, welches die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk von 2026 bis 2030 gewährleisten soll.
Beschlussprotokoll der Sitzung vom 13.08.2024