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Sprache, Literatur und Wissenschaft

Im Abschnitt II der Förderrichtlinie sind besondere Bestimmungen zu folgenden Förderbereichen formuliert: 

  • Sorbische Literatur (Buchstabe C)
  • Außerinstitutionelle wissenschaftliche Arbeit (Buchstabe I)
  • Sprachkurse für Ober- und Niedersorbisch (Buchstabe J)


Mit einer Zuwendung sollen Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, dass die sorbische Literatur in allen Gattungen erhalten bleibt und sich weiterhin frei entwickeln und präsentieren kann.

Gefördert werden weiter Maßnahmen wissenschaftlicher und populärwissenschaftlicher Art auf dem Gebiet der sorbischen Sprache, Geschichte, Kunst und Kultur sowie Sprachkurse, die dem außerschulischen Erlernen der ober- und/oder niedersorbischen Sprache dienen.

Die benötigten Antragsformulare finden Sie im Bereich Download:
Antragsformular Projektförderung deutsch-obersorbisch oder
Antragsformular Projektförderung deutsch-niedersorbisch

Für Rückfragen und detaillierte Informationen sprechen Sie uns gern persönlich an: