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Die Antragstellung - Grundlage jeglicher Förderung 

 

Die Stiftung für das sorbische Volk fördert Projekte mit dem Ziel, die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu erhalten und weiterzuentwickeln. (Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk)

Anträge dafür können Vereine, Kulturgruppen, Ämter, Gemeinden, Bildungswerke, Verlage und andere Projektträger stellen (natürliche und juristische Personen), mit Wohnsitz oder Sitz im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen resp. im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg oder die ein Projekt vorweisen, welches im genannten Siedlungsgebiet durchgeführt wird. Dabei sind die neuen Allgemeinen Bestimmungen (Abschnitt I) zu beachten.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben in folgenden Bereichen:

A. Sorbische bildende Kunst
B. Sorbische darstellende Kunst
C. Sorbische Literatur
D. Sorbische Musik
E. Heimat- und Brauchtumspflege
F. Kinder- und Jugendprojekte/Kindererholung
G. Unterstützung von Internatsschülern des Sorbischen Gymnasiums Bautzen und des Niedersorbischen Gymnasiums Cottbus
H. Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe und Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit zweisprachigen (sorbisch/wendisch-deutschen) Gruppen im Land Brandenburg
I. Außerinstitutionelle wissenschaftliche Arbeit
J. Sprachkurse für Ober- und Niedersorbisch
K. Nichtstaatliche sorbische Museen und Heimatstuben
L. Vorhaben im soziokulturellen Bereich
M. Stipendien
N. Sorbische Kulturdenkmale

Die genauen Förderkriterien und Förderhöchstsätze für die einzelnen Bereiche sind im Abschnitt II der Förderrichtlinie "Besondere Bestimmungen zu den Förderbereichen" beschrieben.
Anträge sollen grundsätzlich einen Mindestförderbetrag von 250 Euro nicht unterschreiten.

Zur Vollständigkeit eines Antrags gehören:

  • eine der Förderrichtlinie entsprechende Projektbeschreibung,
  • ein detaillierter, ausgeglichener und in sich schlüssiger Finanzierungsplan

sowie die erforderlichen Unterlagen, die Auskunft über Sitz/Wohnsitz, Zweck und Rechtsfähigkeit des Antragstellers geben.

Antragsfristen:

  • 30. September für Projekte im Zeitraum Januar bis Juni des Folgejahres
  • 31. März für Projekte im Zeitraum Juli bis Dezember des laufenden Jahres
  • 31. Juli für Projekte des Folgejahres, wenn das beantragte Fördervolumen 10.000 € übersteigt


Zusammenfassung der für die Antragstellung notwendigen Dokumente

Richtlinie und Bestimmungen
Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk

Antragsformulare
Antragsformular (Stand: 1.07.22), (bitte auch das Merkblatt – Hinweise zur Antragstellung auf Projektförderung beachten)
ACHTUNG! Bitte Formulare zuerst auf eigenem Rechner speichern (rechte Maustaste “Ziel speichern unter”) und dann erst ausfüllen!

Anlagen zum Bewilligungsbescheid
Verwendungsnachweis
Empfangsbekenntnis zum Zuwendungsbescheid Projektförderung + Mittelabruf (obersorbisch/deutsch)

Formulierung Förderhinweis
Förderhinweis (deutsch/obersorbisch/niedersorbisch)

 

 

Für Fragen und detaillierte Informationen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerinnen:

Katharina Čornak
Teamleiterin Team Förderung

Tel.: 03591 550-310, Fax: 03591 550 333
cornak-stiftung@sorben.com

Franziska Fränkel
Sachbearbeiterin Projekte Niederlausitz
Tel.: 0355 48576-479, Fax: 0355 48576-462
franziska.fraenkel-stiftung@sorben.com 

Video: Fördermöglichkeiten der Stiftung

Video: Fördermöglichkeiten der Stiftung (obersorbisch, YouTube-Link)

Fachbeirat für Projektförderung

Der Fachbeirat für Projektförderung gibt für alle termingerecht eingereichten Anträge auf Projektförderung, bei Bedarf nach Anhörung von Fachleuten und Fachgremien, eine Förderempfehlung ab. Er beruft sich inhaltlich bei seiner Beurteilung auf die Förderrichtlinien der Stiftung und die Empfehlungen der einzelnen Fachgremien.

Der Fachbeirat setzt sich gemäß § 6 Abs. 7 der Satzung der Stiftung für das sorbische Volk - in der jeweils gültigen Fassung – zusammen. Es sind die sechs Vertreterinnen/Vertreter des sorbischen Volkes, vier aus dem Freistaat Sachsen und zwei aus dem Land Brandenburg.

Geschäftsordnung des Fachbeirats für Projektförderung