Die Antragstellung - Grundlage jeglicher Förderung
Die Stiftung für das sorbische Volk fördert Projekte mit dem Ziel, die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu erhalten und weiterzuentwickeln. (Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk)
Anträge dafür können Vereine, Kulturgruppen, Ämter, Gemeinden, Bildungswerke, Verlage und andere Projektträger stellen (natürliche und juristische Personen), mit Wohnsitz oder Sitz im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen resp. im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg oder die ein Projekt vorweisen, welches im genannten Siedlungsgebiet durchgeführt wird. Dabei sind die neuen Allgemeinen Bestimmungen (Abschnitt I) zu beachten.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben in folgenden Bereichen:
A. Sorbische bildende Kunst B. Sorbische darstellende Kunst C. Sorbische Literatur D. Sorbische Musik E. Heimat- und Brauchtumspflege F. Kinder- und Jugendprojekte/Kindererholung G. Unterstützung von Internatsschülern des Sorbischen Gymnasiums Bautzen und des Niedersorbischen Gymnasiums Cottbus H. Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe und Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit zweisprachigen (sorbisch/wendisch-deutschen) Gruppen im Land Brandenburg I. Außerinstitutionelle wissenschaftliche Arbeit J. Sprachkurse für Ober- und Niedersorbisch K. Nichtstaatliche sorbische Museen und Heimatstuben L. Vorhaben im soziokulturellen Bereich M. Stipendien N. Sorbische Kulturdenkmale
Die genauen Förderkriterien und Förderhöchstsätze für die einzelnen Bereiche sind im Abschnitt II der Förderrichtlinie "Besondere Bestimmungen zu den Förderbereichen" beschrieben. Anträge sollen grundsätzlich einen Mindestförderbetrag von 250 Euro nicht unterschreiten.
Der Fachbeirat für Projektförderung gibt für alle termingerecht eingereichten Anträge auf Projektförderung, bei Bedarf nach Anhörung von Fachleuten und Fachgremien, eine Förderempfehlung ab. Er beruft sich inhaltlich bei seiner Beurteilung auf die Förderrichtlinien der Stiftung und die Empfehlungen der einzelnen Fachgremien.
Der Fachbeirat setzt sich gemäß § 6 Abs. 7 der Satzung der Stiftung für das sorbische Volk - in der jeweils gültigen Fassung – zusammen. Es sind die sechs Vertreterinnen/Vertreter des sorbischen Volkes, vier aus dem Freistaat Sachsen und zwei aus dem Land Brandenburg.
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