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Projekte im Freistaat Sachsen

Richtlinie der Stiftung für das sorbische Volk zum Förderprogramm "Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel" für Projekte im Freistaat Sachsen

05.04.2023 - ACHTUNG:
Derzeitig wird eine Änderung der Förderrichtlinie vorbereitet, welche eine Terminverschiebung der Einreichungsfrist vorsieht (siehe Punkt 6.1 der Förderrichtline). Danach müssen alle Anträge bereits zum 31. Juli des Vorjahres vorliegen (derzeitig zum 30. September). Der Stiftungsrat muss dieser Änderung noch zustimmen. Da die nächste Stiftungsratssitzung erst am 23. Mai 2023 stattfindet und die Änderung ab diesem Jahr gilt, bitten wir alle Projektträger, sich bei der Antragsstellung schon jetzt an diesem neuen Termin zu orientieren.

Förderrichtlinie als PDF öffnen

Förderrichtlinie hier lesen

Richtlinie der Stiftung für das sorbische Volk zum Förderprogramm
"Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel"
für Projekte im Freistaat Sachsen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Die Stiftung für das sorbische Volk gewährt auf der Grundlage des Investitionsgesetzes Kohleregionen (§ 17 Nr. 31 InvKG), der Sächsischen Haushaltsordnung insbesondere der §§ 23 und 44 in der jeweils geltenden Fassung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung in der jeweils geltenden Fassung und nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur im Strukturwandel.

1.2 Die Förderung nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie dient vorrangig der Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen im Lausitzer Revier im Freistaat Sachsen gem. § 2 Nr. 1b InvKG durch Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Fortentwicklung der Sprache, Kultur und Traditionen des sorbischen Volkes als nationale Minderheit (§ 17 Nr. 31 InvKG).

1.3 Das Förderprogramm ist auf den Durchführungszeitraum von 2022 bis 2038 begrenzt.

1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.



2. Gegenstand der Förderung

2.1 Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die dem Zuwendungszweck gem. Nr. 1.2 dienen.

2.2 Von der Förderung ausgeschlossen sind:

a) Benefizveranstaltungen
b) Vorhaben, die nicht dem Stiftungszweck dienen
c) Bauinvestitionen.

2.3 Im Lausitzer Revier des Freistaates Sachsen gem. § 2 Nr. 1b InvKG gelten die folgenden vier inhaltlichen Förderbereiche:

2.3.1 Erhalt, Fortentwicklung und Revitalisierung der sorbischen Sprache mit folgenden Förderschwerpunkten:

a) Erhalt und Ausbau sorbischer Sprachräume und Sprachdomänen
b) Sprachvermittlung
c) Spracherwerb (auch mittels Stipendienprogrammen)
d) Sprachpflege
e) Sprachmarketing
f) Sprachforschung
g) Konzepte, Strategien und Maßnahmenpläne

2.3.2 Medienproduktion und Sprachtechnologie mit folgenden Förderschwerpunkten:

a) Medienpädagogik
b) Medienproduktion
c) digitale Spracherkennung, Sprachverarbeitung und Sprachsteuerung
d) digitale Unterstützung der Sprachanwendung e) Konzepte, Strategien und Maßnahmenpläne

2.3.3 Sorbische Sprache und Kultur als Faktor regionaler Identität und für Zusammenhalt mit folgenden Förderschwerpunkten:

a) Kunst- und Kulturproduktion
b) Kulturveranstaltungen
c) Bildungs- und Vermittlungsangebote
d) Teilhabe und Partizipation
e) Konzepte, Strategien und Maßnahmenpläne

2.3.4 Touristische und wirtschaftliche Inwertsetzung des sorbischen Kulturerbes mit folgenden Förderschwerpunkten:

a) Kulturmarketing
b) Touristische Produkte, Infrastruktur, Dienstleistungen und Angebote
c) Erfassung des sorbischen Kulturerbes
d) Digitalisierung und digitale Präsentation des sorbischen Kulturerbes
e) Kreativwirtschaftliche Nutzung des sorbischen Kulturerbes
f) Konzepte, Strategien und Maßnahmenpläne.

2.4 Projekte gem. Nr. 2.3 werden nur gefördert, wenn sie im Lausitzer Revier des Freistaates Sachsen gem. § 2 Nr. 1b InvKG durchgeführt werden bzw. wirken.

2.5 Die geförderten Projekte sollen im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen (SDG) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen und so einen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung sozial und ökologisch nachhaltiger Projekte in den Bereichen Sprache und Kultur leisten.

2.6 Die Förderung kann grundsätzlich für einen Durchführungszeitraum von bis zu 5 Jahren beantragt werden. Folgeanträge für eine Weiterführung der Förderung können gestellt werden, sind aber neu zu beschließen und zu bewilligen. Der Beginn von Vorhaben, deren Durchführungszeitraum 5 Jahre beträgt, ist letztmalig am 1.1.2034 möglich. Alle Vorhaben sind spätestens Ende 2038 abzuschließen.

2.7 Die Zusätzlichkeit der geförderten Projekte muss gegeben sein. Gefördert werden können nur Maßnahmen, die bisher keine Förderung erhalten oder in einem anderen Förderprogramm etatisiert wurden.

3. Zuwendungsempfänger

3.1 Zuwendungsempfänger für Projekte gemäß 2.3 können natürliche und juristische Personen sein, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz im Lausitzer Revier des Freistaates Sachsen gem. § 2 Nr. 1b InvKG haben.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

4.2 Der Antragsteller hat sich um Mittel von privaten und anderen öffentlichen Geldgebern zu bemühen. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen Dritter können berücksichtigt werden.

4.3 Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist vom Antragsteller regelmäßig in Höhe von mindestens fünf Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen oder sonstigen Mitteln zu finanzieren. Eigenmittel sind alle kassenwirksamen Einnahmen, die keine Zuwendungen anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts sind. Die Stiftung kann einer Ermäßigung des Eigenmittelanteils im angemessenen Umfang zustimmen, wenn der Antragsteller freiwillige, unentgeltliche Leistungen in entsprechender Höhe erbringt.

4.4 Freiwillige, unentgeltliche Leistungen des Antragstellers und Dritter dürfen nur in Höhe des marktüblichen Geldwertes veranschlagt werden. Sie sind nicht Bestandteil des Finanzierungs-, Haushalts- oder Wirtschaftsplans, sondern getrennt davon auszuweisen und werden, soweit sie für die Bewilligung maßgebend sind, im Zuwendungsbescheid für verbindlich erklärt.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Die Zuwendung dient der Teilfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung gewährt, regelmäßig als Festbetrag. Es können grundsätzlich bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung bis zu 100 Prozent möglich.

5.2 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Hierzu zählen im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt notwendigen Honorarausgaben, Personalausgaben, Sachausgaben und Investitionsausgaben. Die Bewilligungsbehörde bestimmt Umfang und Höhe der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bis zu 5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 3.000,00 Euro pro Jahr können als Verwaltungskostenpauschale anerkannt werden.

5.3 Fahrt- und Übernachtungskosten dürfen nur nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostenrechts in der jeweils geltenden Fassung in Ansatz gebracht werden.

5.4 Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen können als zuwendungsfähig anerkannt werden, wenn dies für die Durchführung des Vorhabens die wirtschaftlichste Lösung ist. Im Antrag ist zu erklären, wie die Gegenstände nach Abschluss des Vorhabens weiter im Sinne des Vorhabens verwendet werden sollen.

5.5 Nicht gefördert werden Projekte, die einen beantragten Zuwendungsbetrag von 25.000 Euro unterschreiten.

5.6 Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens einzureichen, für den die Förderung beantragt wird. Sie sollen nicht vor einer Entscheidung über eine Förderung (Bewilligung oder Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabenbeginn) begonnen werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. Über eine Förderung von Ausgaben (Projektentwicklungskosten), die vor dem Vorhabenbeginn entstehen, wird im Einzelfall entschieden, soweit deren Förderung beantragt wird und diese nicht durch Eigen-/Dritt- oder sonstige Mittel finanzierbar sind.

6. Verfahren

6.1 Anträge zur Projektförderung sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars und mit allen notwendigen Unterlagen (siehe Nr. 6.2) an die Stiftung für das sorbische Volk einzureichen.

Der nach Einnahmen und Ausgaben gegliederte, vollständige und ausgeglichene Kosten- und Finanzierungsplan ist Bestandteil des Antrages und bildet die Grundlage der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge für Projekte müssen bis zum 30. September des Vorjahres vorliegen.

Die Antragsformulare können bei der Stiftung für das sorbische Volk, Postplatz 2, 02625 Bautzen (Telefon 03591 550 300, E-Mail: stiftung-bautzen@sorben.com angefordert oder über die Internetseite stiftung.sorben.com/deutsch/strukturwandel/download/ abgerufen werden.

6.2 Dem Antrag ist als Anlage sowohl eine Projektbeschreibung mit Angaben zur Konzeption des Vorhabens sowie die Erläuterung zur besonderen Strukturwirksamkeit der Maßnahme beizufügen.

Des Weiteren hat der Antrag über folgende Punkte Aufschluss zu geben:

  • Projektaufbau und -ablauf
  • Zeitplan der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
  • beabsichtigtes Ziel / erhoffte Wirkung des Vorhabens
  • Beitrag des Projekts zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und / oder Traditionen
  • Beitrag des Projekts zum wirtschaftlichen Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Lausitzer Revier im Freistaat Sachsen gemäß § 2 Nr. 1b InvKG
  • Anwendung der sorbischen Sprache (z. B. Projektmitarbeiter; Endprodukt; Teilnehmer)
  • Projektpartner einschl. Abstimmungsstand
  • Angaben zu abgeschlossenen Vorgänger- oder beantragten oder laufenden Komplementärprojekten
  • Beschlusslage zur Umsetzung des Vorhabens
  • Wirksamkeit (Zahl der betroffenen Gemeinden regional; erreichte Bevölkerung regional, erreichte Regionen / Bevölkerung überregional)
  • Teilnehmer / Zielgruppen (Altersstruktur; Geschlecht; sonstige relevante Merkmale)
  • Beitrag zu den einzelnen Nachhaltigkeitszielen gem. Dt. Nachhaltigkeitsstrategie
  • Zusagen über Zuwendungen und Leistungen Dritter.

6.3 Bewilligungsbehörde ist die Stiftung für das sorbische Volk. Die Auswahl der geeignetsten Projekte in den einzelnen Förderbereichen gemäß Nr. 2.3 erfolgt auf Grundlage eines Bewertungsverfahrens (Scoring) und unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure.

6.4 Der Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Mittel hat so zu erfolgen, wie es die im Zuwendungsbescheid erteilten Auflagen und die jeweils geltenden Nebenbestimmungen vorsehen.

6.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

6.6 Die Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofes nach Art. 114 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Nr. 5 der Bundeshaushaltsordnung bleiben unberührt (siehe § 8 Abs. 1 Satz 2 InvKG).

7. Übergangsbestimmungen und In-Kraft-Treten

7.1 Anträge für Projekte, die im Jahr 2022 durchgeführt werden sollen, sind abweichend von Nr. 6.1 bis zum 31. März 2022 einzureichen.

7.2 Der Stiftungsrat hat diese Richtlinie am 01. März 2022 beschlossen. Die Richtlinie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Bautzen, den 01. März 2022

Stiftung für das sorbische Volk
Susann Schenk
Vorsitzende des Stiftungsrates

Für Fragen und detaillierte Informationen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin:

 

Stellvertretende Direktorin
Michaela Moosche
Tel.: 03591 550-320
moosche-stiftung@sorben.com


Ablauf und Abrechnung

 

 

Schematische Darstellung des Ablaufs und der Abrechnung des Strukturwandel-Förderprogramms in Sachsen
Schematische Darstellung, zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken

Video: Sächsische Strukturmittel

Video: Fördermöglichkeiten der Stiftung - Vorstellung sächsiche Strukturmittel (obersorbisch, YouTube-Link)

Beratendes Gremium

Das beratende Gremium setzt sich aus verschiedenen Akteuren der Förderregion zusammen. Dieser Beirat prüft die eingereichten Projektanträge und formuliert eine Empfehlung an den Stiftungsrat. Anschließend entscheidet der Stiftungsrat über eine Förderung der Projektanträge.

Der Beirat besteht aus neun Mitgliedern:

1 Vertreter des Landkreises Bautzen:Herr Detlef Haufe
1 Vertreter des Landkreises Görlitz:Frau Diana Tüngerthal
1 Vertreter des Kulturraumes OL/NS:Herr Marko Suchy

1 Vertreter des Landesverbandes der

Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen:

Frau Claudia Muntschick
4 Vertreter des sorbischen Volkes aus Sachsen:Herr Dirk Nasdala
Herr Thomas Schwarz
Herr Kito Hendrich
Herr Roman Nuck

1 Vertreter des sorbischen Volkes im Stiftungsrat aus Sachsen:

Frau Marlis Müller

Geförderte Projekte 2022

Der Stiftungsrat folgte in seiner Sitzung am 24.05.2022 der Empfehlung des Beirates zum sächsischen Förderprogramm „Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel“ für Projekte im Freistaat Sachsen und beschloss, im Jahr 2022 die Maßnahmen "Sorbische_Medien_Innovation", "Sorbisches ExperiMINT Campus in Radibor" und "Aufbau eines Netzwerkes für regionales Identitäts- und Sprachmanagement" in Höhe von bis zu 405.000,- EUR zu fördern.

Projektbeschreibungen

Medienpädagogische Kompetenz und sorbische Sprache – "Sorbische_Medien_Innovation"

Das Projekt beschreibt die offensive Bildungsinitiative zum Erwerb von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in sorbischer Sprache durch Medien-Bildung und pädagogische Veranstaltungen, die Etablierung einer Medienakademie und den Aufbau von Beratungsstellen.

Die Medien-Produktion umfasst die direkte oder indirekte Unterstützung privater Medienproduzenten, die Entwicklung neuer Medienformate, Kooperationen und Dienstleistungen sowie den Aufbau eines Netzwerkes für die sorbisch digitale Medienproduktion.

Für Digitalisierungsprojekte soll Personal qualifiziert werden und mit technischer und organisatorischer Beratung und Anleitung die digitalen sorbischen Medien ausgebaut werden.

Durch Dienstleistungen sollen Einnahmen generiert werden.

Durchführungszeitraum: 07.2022 – 12.2027, Fortführung geplant
Projektträger: Sorbischer Schulverein e. V.


Sorbisches ExperiMINT Campus in Radibor

Das Projekt beschreibt die Gründung und den Aufbau eines attraktiven sorbischen Sprachraumes außerhalb der Familie und der Bildungseinrichtungen in der Gemeinde Radibor. Außerschulische Aktivitäten und Angebote sollen geschaffen und besonders die technischen und naturwissenschaftlichen Interessen von Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Die Angebote dienen als Mittel und Werkzeug zur Anwendung der sorbischen Sprache und zur aktiven Auseinandersetzung mit der Sprache. Der Einrichtung eines vorerst mobilen "Labors" folgt der Aufbau eines ständigen Domizils in Radibor mit umfassenden Angebotsspektrum in sorbischer Sprache.

Für die Anleitung, Organisation, Planung und Realisierung des Campus sowie den Aufbau eines partnerschaftlichen Netzwerkes soll anfangs eine Person fest angestellt werden (Ausbau bis 2038). Weitere Personen sollen auf Honorarbasis die Angebote durchführen.

Durchführungszeitraum:  07.2022 - 12.2026, Fortführung geplant
Projektträger: Sorbische Elterninitiative Radibor e. V.


Aufbau eines Netzwerkes für regionales Identitäts- und Sprachmanagement

Ein Netzwerk für regionales Identitäts- und Sprachmanagement soll aufgebaut werden, welches vor Ort – den spezifischen regionalen Bedürfnissen entsprechend – Angebote und Sprachräume schafft, Vernetzung ermöglicht, Wissen vermittelt und Raum für weiteres kreativ-künstlerisches sowie bürgerschaftlich-zivilgesellschaftliches Engagement ermöglicht. Langfristiges Ziel ist die Revitalisierung der sorbischen Sprache als Alleinstellungsmerkmal der Lausitz. Das Projekt besteht aus zwei sich bedingenden Säulen – dem Sprach- und dem Regionalmanagement. Innerhalb der Säulen sind einzelne Module zur Umsetzung angelegt:

Sprachmanagement:
Modul 1: Sprachplanung / Aktionsplan
Modul 2: Netzwerk / SprecherInnen
Modul 3: Sprachmarketing/Sprachmotivatoren
Modul 4: Aufbau von Sprachressourcen /Sprachschule
Modul 5: Europäische Mehrsprachigkeit

Regionalmanagement
Modul 6: Bestandsaufnahme – Netz an regionalen Ankerpunkten
Modul 7: Potentialentwicklung – Revitalisierungspotential
Modul 8: Kompetenzstelle zur Stärkung der kleinen Museen und Heimatstuben
Modul 9: Innovatives Kulturzentrum /Sorbisch kreativ
Modul 10: Unterstützung des zivilen Engagements und des Ehrenamtes / Büro der Vereine

Projektmanagement
Modul 11: Projektmanagement, begleitende Maßnahmen

Die Umsetzung der Meilensteine im Zeitraum von 2022 – 2038 soll in vier Phasen erfolgen.

Aktueller Durchführungszeitraum: 2022 – 2026
Projektträger: Domowina e.V.

Geförderte Projekte 2023

Der Stiftungsrat folgte in seiner Sitzung am 08.12.2022 der Empfehlung des Beirates zum sächsischen Förderprogramm und beschloss, im Jahr 2023 die Maßnahmen "Machbarkeitskonzeption - Themenradroute", "Digitalisierungszentrum", "Krabat (er)leben" und "Regeneration - Reproduktion - Innovation" in Höhe von bis zu 388.000, - EUR zu fördern.

Die gesamte Fördersumme für das Jahr 2023, inklusive der bereits bewilligten Projekte aus 2022, beläuft sich auf rund 2.000.000, - EUR. Alle Projekte werden vorerst nur bis zum Jahr 2026 bewilligt.

Projektbeschreibungen

 

Machbarkeitskonzeption - Themenradroute

Erarbeitung einer (Machbarkeits-)Konzeption für den Ausbau einer Radroute "Sorbische Impressionen" und deren Qualifizierung zu einer länderübergreifenden Lausitzer Kultur - Sprachen - Themenradroute "Serbske impresije / Sorbische Impressionen". Dieser Antrag bezieht sich nur auf den sächsischen Bereich der Studie und ist die Ergänzung zum bereits im Jahr 2022 bewilligten Modelvorhaben in Brandenburg.

Eine bereits bestehende Radrouteninfrastruktur soll mit einer einheitlichen Beschilderung erweitert und zu einer "Kultur-Sprachen-Themenradroute" qualifiziert und vermarktet werden. Das Ziel ist ein innovatives, individuell erschließbares Informations-, Aktivitäts- und Lernangebot für Jung und Alt zu entwickeln, das den (Wieder-)Zugang zur sorbischen Sprache ermöglicht, kulturtouristische Angebote verbindet und erschließt sowie einen Beitrag zur lokalen Wertschöpfung leistet.

Durchführungszeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2023
Projektträger: Sorbischer Kulturtourismus e.V.


Digitalisierungszentrum am Sorbischen Institut in Bautzen

Digitalisierung eigener Bestände des sorbischen Kulturerbes als auch Dienstleister anderen sorbischen Einrichtungen und Interessenträgern gegenüber. Die Kernaufgaben sind die reine Imagedigitalisierung (u.a. von Büchern, Musikalien, Nachlässen), die Digitalisierung verschiedener Medientypen (z.B. analogen Ton- und Filmmaterials), die digitale Aufbereitung sowie die digitale Zugänglichmachung. Als weiteres Ziel wird die verbesserte Sichtbarkeit des sorbischen Kulturgutes definiert. Neben der Schaffung von eigenen Präsentationskanälen bildet die Vernetzung mit regionalen, nationalen wie internationalen Kulturgut-Portalen einen wichtigen Bestandteil der Aufgaben des DZ.

Aufbau des DZ soll in 3 Phasen erfolgen, in denen schrittweise das Personal und das Tätigkeitsspektrum ausgeweitet werden.

Phase 1 - Vorgehen soll konzeptionell definiert, geplant und pilotiert werden, Infrastruktur aufbauen, Schaffung von vorerst drei Arbeitsstellen (Laufzeit 36 Monate)

Phase 2 - Dienstleistungsbetrieb wird vorbereitet und aufgenommen. Man fokussiert sich auf die Langzeitarchivierung und neue Formen der Präsentation. Arbeitsstellen aus Phase 1 werden übernommen und fortgeführt. Bei Bedarf werden Hilfskräfte hinzugezogen. (Laufzeit 12 Monate)

Phase 3 - Nicht Bestandteil dieses Förderantrages, soll aber über die nächste Förderperiode des Programms beantragt werden (produktive Umsetzung des DZ mit Ausweitung der Kapazitäten).

Durchführungszeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2026
Projektträger: Sorbische Institut e.V.


KRABAT (er)leben - Stärkung von Wirtschaft und Tourismus in der zweisprachigen Lausitz

Schaffung hauptamtlicher Strukturen im Verein um die regionale Entwicklung in der zweisprachigen Lausitz durch aktive Vernetzungsarbeit voranzubringen und zur Erreichung einer neuen Qualität des Engagements.

Die ehrenamtliche Tätigkeit des Vereins soll durch einen Projektmanager (mit Kenntnissen der sorbischen Sprache) unterstützt werden. Durch eine überdurchschnittliche Beweglichkeit und Aktivität in der Region soll eine Vernetzung der KRABAT-Region, welche sich über 3 LEADER-Regionen erstreckt, entstehen. Um kontinuierliche Arbeit und einen zentralen Anlaufpunkt zu gewährleisten, soll ein zentrales Büro in der Krabat-Region eingerichtet werden.

Durchführungszeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2026
Projektträger: KRABAT e.V. "Auf den Spuren des Krabats"


Regeneration - Reproduktion - Innovation, Förderung der sorbischen Kultur- und Kreativwirtschaft in der Übergangsregion

Durch das Projekt soll die sorbische Kultur- und Kreativwirtschaft (KuK) unterstützt werden. Ziel ist die Stärkung der sorbischen Kuk sowie die Entwicklung neuer Produkte (Souvenirs) und Dienstleistungen (Workshops) mit Schwerpunkt auf dem sächsischen Teil der Mittellausitz (insbesondere Bereich Hoyerswerda und Weißwasser). Das langfristige Ziel des Vorhabens ist die qualitative und quantitative Weiterentwicklung kommerzieller und nichtkommerzieller kulturwirtschaftlicher Angebote, die Elemente der sorbischen Kultur in Wert setzen. Das Vorhaben baut auf Erfahrungen verschiedener Vorgängerprojekte in Brandenburg auf und ist spiegelbildlich zum Projekt "Inwertsetzung des immateriellen Kulturerbes im deutsch-slawischen Kontext" in Brandenburg.

Das Projekt basiert auf 5 Arbeitspaketen:

Öffentlichkeitsarbeit: Erhöhung der Sichtbarkeit der Angebote der KuK, Kommunikation der sorbischen Kultur als Alleinstellungsmerkmal der Lausitz, positive Kommunikation des Strukturwandels

Organisationsformen: Intensivierung von Kooperationen, Verdichtung und Stärkung der Netzwerke, Konzeptentwicklung, Planung einer Pilotumsetzung

sorbisches auf Festivals: unterschätzter Wirtschaftsfaktor, Erstellung spezifischer Angebote für Veranstalter, Pilotumsetzung auf verschiedenen Festivals

Blaudruck: strategisches Merkmal neben Tracht und Osterei, Kulturtechnik soll wieder verankert werden, Durchführung von Workshops, Vorträgen, Weiterbildungen, verstärkte Vermarktung

Cross-Innovation: Einbeziehung einzelner Kulturschaffender / Museen / Heimatstuben, Schaffung von (sozialen) Räumen, Durchführung einer Cross-Innovation, Inwertsetzung alter Handwerkstechnik (Glasperlenschmuck, Stickerei)

Durchführungszeitraum: 01.04.2023 - 31.12.2025
Projektträger: Daniel Häfner - strategische Beratung