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Ideenwettbewerb
Rěč zwjazuje. Rěc zwězujo. Sorbisch verbindet. 2025 (in Vorbereitung)

AUSSCHREIBUNG / AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON IDEEN

Veröffentlichungsdatum: 2025 in Vorbereitung
Einreichungsfrist: 2025 in Vorbereitung

PDF der Wettbewerbsausschreibung 2023
Online-Formular für die Ideeneinreichung (2025 in Vorbereitung)
PDF des Online-Formulars für die Ideeneinreichung (nur zur Ansicht, nicht zum Ausfüllen)
Online-Formular zur Mitteilung der Bankverbindung (2025 in Vorbereitung)
Online-Formular für den Umsetzungsbericht
Wettbewerbslogo
QR-Code

Wettbewerbsziele, Preisgelder und Modalitäten:

Die sorbische/wendische Sprache und mit ihr die Kultur und Identität gibt es in der Lausitz seit etwa 14 Jahrhunderten. Die Sprache und Kultur haben seither immer wieder Wandlungen erfahren. Vor allem seit dem 19. Jahrhundert war die sorbische Sprache mit der zunehmenden Erschließung und Industrialisierung der Lausitz in Gefahr, durch die Sprache der deutschen Mehrheit abgelöst zu werden und damit zu verschwinden. Die Gefahr besteht nach wie vor.
Die historisch gewachsene Zweisprachigkeit gilt inzwischen als ein Alleinstellungsmerkmal der Lausitz und wird mehr und mehr als Bereicherung geschätzt.

Ziel des Wettbewerbes ist es, Ideen und Initiativen zu fördern, mit welchen das Sorbische auf originelle Weise, regional wirksam und zukunftsweisend sichtbar gemacht werden kann. Es geht dabei um eine Unterstützung und Weiterentwicklung der Zweisprachigkeit, in einer Form die dazu beiträgt, dass die sorbische Sprache erhalten bleibt.

Teilnahmen am Ideenwettbewerb "Rěč zwjazuje. Rěc zwězujo. Sorbisch verbindet." sind aus allen möglichen Bereichen gewünscht. Auch Entwicklungen von Projekt-Konzepten sind gefragt. Synergien und aktuelle Themen werden begrüßt.

Eine der fundamentalsten Ideenumsetzungen aller Zeiten, Thomas Edisons Erfindung der Glühbirne, die als Symbol für den Ideenwettbewerb Bestandteil des Logos ist, war kein Zufall. Edison entwickelte seine Ideen extrem strukturiert. Der Blick über den Tellerrand gehörte dazu.

Von den im Wettbewerb eingereichten Ideen werden die besten 17 prämiert, womit die Realisierung unterstützt wird.
Dafür stehen insgesamt 70.000 EUR zur Verfügung.

Ausgelobt werden die folgenden Preisgelder:
3 x 10.000,00 EUR, 4 x 5.000,00 EUR, 4 x 3.500,00 EUR, 6 x 1.000,00 EUR.

Die Teilnehmenden am Ideenwettbewerb "Rěč zwjazuje. Rěc zwězujo. Sorbisch verbindet." akzeptieren die nachfolgenden Modalitäten:

Teilnahmebedingungen

Am Wettbewerb teilnehmen dürfen juristische Personen und natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zugelassen sind Bewerbungen aus dem In- und Ausland.
Wettbewerbsteilnehmende, die ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die Verwirklichung ihrer Idee einen/eine Kooperationspartner/-in mit Sitz oder Wohnsitz im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen resp. im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg nachweisen.
Bei Gemeinschaftsbewerbungen ist die/der Hauptverantwortliche anzugeben.

Von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen sind juristische und natürliche Personen, deren ideologische, politische oder religiöse Ausrichtung nicht im Einklang steht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Wettbewerb nicht zugelassen werden Vorhaben, für die das Preisgeld arbeitsmäßig und projektbezogen eine Doppelfinanzierung darstellen würde.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind zudem persönliche Einreichungen von Mitgliedern der Wettbewerbsjury.

Die Einreichenden sollen ihre Idee in wenigen Sätzen vorstellen und darlegen, was sie dazu befähigt, das Vorhaben umzusetzen. Zu planen ist die Summe der erforderlichen finanziellen Mittel und der Realisierungszeitraum. Wird Weiteres für die Ideenumsetzung benötigt, ist das zu erläutern. Zudem sind die erwarteten Ziele und Zielgruppen zu benennen. Zur Veranschaulichung der Idee sind Bilder und/oder andere Materialien erwünscht. Soweit es bereits ähnliche Vorhaben gab oder gibt, ist zu erklären, wo die Gemeinsamkeiten und/oder Unterschiede liegen und ob es Kooperationsmöglichkeiten gibt.
Zum Zeitpunkt der Projekteinreichung darf mit der Umsetzung der Idee noch nicht begonnen worden sein. Vorbereitende Maßnahmen ohne den Abschluss von Verträgen, die zur Lieferung oder Leistung und entsprechenden Zahlung verpflichten, gelten nicht als Vorhabenbeginn.
Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären mit der Einreichung ihr Einverständnis, unter den angegebenen Kontaktdaten für Rückfragen im Rahmen des Wettbewerbes zur Verfügung zu stehen.
Die Wettbewerbsteilnehmenden dürfen mehrere Ideen einreichen.

Mit der Ideeneinreichung ist die Zusicherung verbunden, das etwaige Preisgeld in vollem Umfang für die Umsetzung der Idee einzusetzen.

Die Wettbewerbsteilnehmenden räumen der Stiftung für das sorbische Volk mit ihrer Einreichung das Recht ein, ihre Idee inklusive Bildmaterial und geschätzte Ausgaben sowie den/die Ideengeber/-in - bei natürlichen Personen den Namen und Wohnort, bei Institutionen, Vereinen und Unternehmen die genaue Bezeichnung und den Sitz - für die Berichterstattung im Zusammenhang mit dem aktuellen Wettbewerb sowie für die Bewerbung zukünftiger Wettbewerbe zu veröffentlichen. Im Fall einer Prämierung gilt das Einverständnis auch für die Veröffentlichung der Höhe des Preisgeldes, den Ort der Ideenumsetzung sowie für die Weitergabe der Kontaktdaten an Medienvertreter/-innen. Falls für die Präsentation der prämierten Ideen ggf. weitere Angaben, Materialien und/oder Film- und Fotoaufnahmen erforderlich sein sollten, z. B. für die Prämierungsveranstaltung, versichern die Wettbewerbsteilnehmenden, diese der Stiftung für das sorbische Volk zu beschaffen. Dafür wird grundsätzlich keine gesonderte Honorierung oder Kostenerstattung gewährt. Betreffs Rechteeinräumung wird vorausgesetzt, dass die Wettbewerbsteilnehmenden über die erforderlichen Rechte bezüglich ihrer Einreichung und der verwendeten Materialien verfügen oder etwaig erforderliche Zustimmungen eingeholt haben. Die Wettbewerbsteilnehmenden versichern, dass durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie stellen die Stiftung für das sorbische Volk von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte im Rahmen des Wettbewerbes frei.

Der Stiftung für das sorbische Volk und der Wettbewerbsjury ist vorbehalten, im Rahmen des Wettbewerbes eigene Recherchen zu den eingereichten Ideen anzustellen.

Die Preisträger/-innen erklären sich mit Bild-, Ton- und Filmaufnahmen einverstanden, die sowohl die Prämierung als auch die Ideenumsetzung dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.
Die Preisträger/-innen sind verpflichtet, auf Ergebnissen und Produkten des Projektes, der Projekt-Website und in anderen Veröffentlichungen darauf hinzuweisen, dass die Ideenumsetzung mit Unterstützung der Stiftung für das sorbische Volk erfolgt, die jährlich auf der Grundlage der beschlossenen Haushalte des Deutschen Bundestages, des Landtages Brandenburg und des Sächsischen Landtages Zuwendungen aus Steuermitteln erhält. Dabei ist das Logo zu verwenden, dass die Wort-Bild-Marken der Stiftung für das sorbische Volk und des Ideenwettbewerbes miteinander verbindet. Auch eine Veröffentlichung des QR-Codes, der auf die Website des Ideenwettbewerbes führt, wird begrüßt. Die Stiftung für das sorbische Volk stellt das entsprechende Logo und den QR-Code zur Verfügung.

Die im Ideenwettbewerb "Rěč zwjazuje. Rěc zwězujo. Sorbisch verbindet." eingereichten Vorhaben sind nicht von der Projektförderung der Stiftung für das sorbische Volk ausgeschlossen. Eine etwaig zu bewilligende Zuwendung bedarf aber der gesonderten Einreichung und Prüfung. Anwendung findet dabei die Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk - siehe bitte unter:
https://stiftung.sorben.com/fileadmin/user_upload/Dokumente/Foerderrichtlinie/Richtlinie_Stiftung_2017_ergaenzt.pdf.

Im Fall der Projektförderung einer Idee, die ein Preisgeld erhalten hat, mindert sich die mögliche Zuwendungshöhe um das Preisgeld.

Einreichungsfrist und -weg

Wettbewerbsteilnehmende können ihre Ideen im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 25. Juli 2023 bei der Stiftung für das sorbische Volk einreichen. Für die Einreichung steht ein Online-Formular zur Verfügung.

Nur termingerecht und mit diesem Online-Formular eingereichte Ideen finden Berücksichtigung, wobei das Formular vollständig ausgefüllt sein muss.
Weil das Online-Formular nicht ausgedruckt werden kann, steht als Unterstützung für das Ausfüllen der Online-Einreichung ein PDF zur Verfügung (gleiche Ansicht wie das Online-Formular), das ausdruckbar, aber nicht ausfüllbar ist. Einreichungen im PDF-Format sind nicht zugelassen.

Die Wettbewerbsteilnehmenden erhalten für ihre Einreichung eine Eingangsbestätigung inkl. Übertragungsprotokoll.

Jurierung

Für die Bewertung der Einreichungen beruft die Stiftung für das sorbische Volk eine unabhängige und neutrale Jury. Die Jurymitglieder dürfen weder bei der Stiftung für das sorbische Volk noch bei der Domowina - Bund Lausitzer Sorben angestellt sein. Sie werden nach ihrer Berufung bekannt gegeben.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden den Jurymitgliedern die eingereichten Ideen zur Bewertung vorgelegt.
Für die Bewertung der Ideen wird ein Punktbewertungsverfahren angewandt. Zur Bewertung zugelassen werden nur Projektideen, die eine Anwendung der sorbischen Sprache vorsehen und in einem überschaubaren Zeitraum umsetzbar sind.
Zu den Bewertungskriterien zählen:

  • Kreativität und Originalität,
  • Klarheit der Programmatik und Zielsetzung,
  • regionale Wirksamkeit, Nutzen,
  • Sichtbarkeit, Hörbarkeit, Erlebbarkeit,
  • Innovation,
  • Aktualität des Themas,
  • Synergien,
  • Inspiration, Anstoß zum Weiterdenken und Tun,
  • Netzwerken,
  • Gemeinschaftsbildung,
  • Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz.

Im Fall punktgleicher Bewertungen wird per Los entschieden.

Die Preisgelder werden so vergeben, dass sie betreffs ihrer Höhe die für die Ideenumsetzung erforderlichen finanziellen Mittel nicht übersteigen.

Bekanntgabe der Juryentscheidung und Auszahlung der Preisgelder

Nach der Bewertung durch die Jury werden alle Wettbewerbsteilnehmenden informiert, ob sie zu den Preisträgerinnen/Preisträgern zählen oder nicht.
Die Stiftung für das sorbische Volk veröffentlicht die zur Prämierung ausgewählten Ideen auf ihrer Website und informiert die Medien.

Prämiert werden die Ideen im Rahmen einer feierlichen Prämierungsveranstaltung, zu der die Stiftung für das sorbische Volk die Ideengeber/-innen der Gewinnerprojekte einlädt und die dort von bis zu drei Personen ihrer Wahl vertreten werden dürfen. Erst in der Prämierungsveranstaltung werden die gewährten Preisgelder bekannt gegeben.
Den Preisträgerinnen/Preisträgern werden die zur Teilnahme an der Prämierungsveranstaltung notwendigen Reisekosten erstattet.
Haben Preisträger/-innen ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland und würden für eine Anwesenheit bei der Prämierungsveranstaltung überdimensional hohe Reisekosten anfallen, behält sich die Stiftung für das sorbische Volk vor, sie zu einer Online-Teilnahme einzuladen. In jedem Fall werden die Kooperationspartner/-innen aus dem sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen resp. dem angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg zur Prämierungsveranstaltung eingeladen.

Nach der Prämierungsveranstaltung schaltet die Stiftung für das sorbische Volk ein Online-Formular frei, mit dem die Preisträger/-innen durch Übermittlung ihrer Bankdaten die Auszahlung des Preisgeldes bewirken können.
Das jeweilige Preisgeld wird als Gesamtsumme und bis zum Jahresende 2023 ausgezahlt. Das Online-Formular ist bis spätestens 8. Dezember 2023 auszufüllen. Ist das Formular bis zu diesem Termin nicht ausgefüllt, verfällt das Preisgeld.
Eine andere Form der Auszahlung des Preisgeldes ist nicht möglich.

Ideenumsetzung und Dokumentation

Die Preisträger/-innen verpflichten sich mit der Annahme des Preisgeldes, ihre Idee im geplanten Zeitraum umzusetzen und das zu dokumentieren sowie der Stiftung für das sorbische Volk jederzeit wahrheitsgemäß Auskunft über den Umsetzungsstand des Projektes zu erteilen.
Innerhalb von sechs Monaten nach der geplanten Beendigung der Ideenumsetzung ist gegenüber der Stiftung für das sorbische Volk nachzuweisen, in welchem Zeitraum, mit welchen finanziellen Mitteln und mit welchem Ergebnis die Idee umgesetzt wurde. Dafür stellt die Stiftung für das sorbische Volk ein Online-Formular bereit. Der Stiftung für das sorbische Volk sind zudem Belege für die Ideenumsetzung zuzusenden: Dokumente, Produkte und Film-, Bild-, Ton- und/oder andere Materialien. Für dieses Material gilt die gleiche Rechteeinräumung wie für die Wettbewerbseinreichung.

Für den Fall der Nichtrealisierung prämierter Ideen oder einer Doppelfinanzierung behält sich die Stiftung für das sorbische Volk vor, das ausgezahlte Preisgeld zurückzufordern.

Versteuerung der Preisgelder

Die Wettbewerbsteilnehmenden sind für die Versteuerung der Preisgelder selbst verantwortlich.
Hingewiesen wird darauf, dass die Zuerkennung eines Preisgeldes der Einkommenssteuer unterliegt, wenn der Zuschuss wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts aufweist.
Der Umsatzsteuer unterliegen die Preisgelder nicht, da kein Leistungsaustausch vorliegt.

Datenschutz

Die in Verbindung mit dem Wettbewerb erhobenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben der Wettbewerbsteilnehmenden werden von der Stiftung für das sorbische Volk im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den aktuellen Wettbewerb sowie zukünftige Wettbewerbe "Rěč zwjazuje. Rěc zwězujo. Sorbisch verbindet." gespeichert und verarbeitet.

Weitere Informationen siehe bitte die Datenschutzerklärung unter:
https://stiftung.sorben.com/deutsch/datenschutz/.


Kontakt:

Anka Němcec/Niemz
Załožba za serbski lud / Stiftung für das sorbische Volk
Póstowe naměsto / Postplatz 2
02625 Bautzen/Budyšin
Telefon: 03591 550 319
wubedzowanje-idejow@zalozba.de; a.nemcec@zalozba.de


Archiv 

Ideenwettbewerb 2021

Einreichungsfrist: 01.09. bis 07.11.2021, Pämierung: 15.11.2021 (Online-Veranstaltung)
Die Jurymitglieder
Die prämierten Ideen
Live-Stream der Prämierungsveranstaltung

Ideenwettbewerb 2023

Einreichungsfrist: 01.06. bis 25.07.2023, Pämierung: 17.11.2023 (im Haus der Sorben in Bautzen/Budyšin)
Die Jurymitglieder
Die prämierten Ideen
Live-Stream der Prämierungsveranstaltung(Start der Veranstaltung ca. Minute 14:50)

Fotos der Prämierungsveranstaltung

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