Bitte setzen Sie sich nach Erhalt der Stipendienzusage umgehend mit dem Institut für Sorabistik Leipzig in Verbindung
Ihr dortiger Ansprechpartner ist Matthias Schlegel/Mato Šlegel (matthias.schlegel@uni-leipzig.de, Tel. +49 341 937650, Fax +49 341 97 37659). Er wird Sie bei den vorbereitenden Schritten für Ihr Teilstudium und während des Studiums unterstützen.
Zuerst müssen Sie die Zulassung zum Studium an der Universität Leipzig beantragen. Siehe dazu bitte Abschnitt "Hinweise betreffs Studienzulassung für die Universität Leipzig u. a.".
Einen Teil der dafür erforderlichen Dokumente haben Sie in Kopie (als Scan) bereits für die Stipendienbewerbung benötigt. Außerdem müssen Sie auf jeden Fall eine in Deutschland geltende Krankenversicherung und (falls zutreffend) das Visum und/oder die Aufenthaltserlaubnis nachweisen.
Nachdem Sie die Zulassung zum Teilstudium erhalten haben, müssen Sie sich an der Universität Leipzig noch einschreiben, um das Studium auch wahrnehmen zu können. Die Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) muss bis zu der Frist erfolgen, die im Zulassungsbescheid vermerkt ist.
Der Zulassungsbescheid ist auch Voraussetzung für Ihre Bewerbung um einen Wohnheimplatz.
Die Vergabe der Wohnheimplätze für das Wintersemester beginnt in der Regel ab August. Ihre Bewerbung (Sie müssen sich bitte grundsätzlich selbst bewerben) sollte auf jeden Fall eher (bis Anfang Juli) erfolgen.
Betreffs Bewerbung um einen Wohnheimplatz siehe bitte Abschnitt "Hinweis zum Wohnen in Leipzig".
Bitte bestätigen Sie der Stiftung für das sorbische Volk rechtzeitig vor Studienantritt (spätestens bis zum 15.09.) die Annahme des Stipendiums und weisen Sie in diesem Zusammenhang Ihre Immatrikulation an der Universität Leipzig und Ihre Adresse für den Studienaufenthalt sowie Ihren Vermieter nach.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten Sie sich, die mit dem Stipendium verbundenen Bedingungen einzuhalten. Nur auf dieser Grundlage schließt die Stiftung für das sorbische Volk mit Ihnen eine Stipendienvereinbarung (privatrechtlicher Vertrag).
Die Unterzeichnung der Stipendienvereinbarung erfolgt zum Studienantritt in Leipzig.
In etwa zeitgleich müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig registrieren und ein Girokonto in Deutschland eröffnen, auf das die Stipendienleistungen gezahlt werden. Die entsprechende IBAN teilen Sie bitte der Stiftung für das sorbische Volk mit.
Hinweis:
Bitte denken Sie daran, sich vor der Rückreise in Ihr Heimatland beim Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig abzumelden.