Java Script ist deaktiviert!

Damit die Seite mit vollem Funktionsumfang korrekt dargestellt werden kann, muss Java Script aktiviert sein.

10-monatiges Stipendium für ein Teilstudium der Sorabistik in Leipzig

AUSSCHREIBUNG / AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN

Achtung! Die Seite ist noch in Arbeit.
Die Inhalte der Seite gelten vorbehaltlich der endgültigen Veröffentlichung - dann mit Datum vermerkt.

Einreichungsfrist: 01.03. jeden Jahres
Veröffentlichungsdatum: ... 2024
Merkblatt
Online-Bewerbungsformular

Ziel der Förderung ist es,

jedes Jahr drei ausländischen Studierenden, Absolventen/Absolventinnen oder Doktoranden/Dok­torandinnen anerkannter Hochschulen - bevorzugt aus den slawischen Nachbarländern - mit einem Stipendium ein Teilstudium der Sorabistik am Institut für Sorabistik der Universität Leipzig zu ermöglichen, wo sie die ober- oder niedersorbische Sprache lernen bzw. bereits vorhandene Sprachkenntnisse verbessern und sich mit sorabistischen Themen befassen können.
Im Rahmen des Teilstudiums der Sorabistik lädt die Stiftung für das sorbische Volk die Stipendia­ten/Stipendiatinnen zu einer kleinen Bildungsreise in das Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden ein. Auf der Reise bekommen sie Gelegenheit, sorbische Institutionen kennenzulernen sowie die eine oder andere sorbische Veranstaltung zu besuchen.
Bis zum Ende des Teilstudiums sollen die Stipendiaten/Stipendiatinnen Kenntnisse der nieder- oder obersorbischen Sprache auf einem Niveau erwerben, das ihnen das Lesen und Verstehen komplexerer Texte ermöglicht. Zudem sollen sie eine Abschlussarbeit zu einem mit dem Institut für Sorabistik Leipzig abgestimmten Thema erarbeiten und die Inhalte der Arbeit auf einem Abschlusskolloquium in sorbischer Sprache vorstellen.

Die Stiftung für das sorbische Volk will damit sowohl den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern als auch den wissenschaftlichen Austausch zu sorabistischen Themen sowie Forschungen zu Minderheiten und kleinen Völkern im europäischen Kontext unterstützen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein 10-monatiges Präsenzstudium (Oktober bis Juli).
Dabei ist die Teilnahme an dem vom Institut für Sorabistik der Universität Leipzig für die Stipendiaten/Stipendiatinnen zusammengestellten Lehrveranstaltungsplan verpflichtend.

Dauer der Förderung

Das Stipendium wird für 10 Monate gewährt.
Eine Verlängerung ebenso wie eine Unterbrechung und spätere Wiederaufnahme des Stipendiums sind dabei nicht möglich.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • ein monatliches Stipendium von 800 EUR
  • Büchergeld von 100 EUR.

Darüber hinaus übernimmt die Stiftung für das sorbische Volk die notwendigen Ausgaben für die Teilnahme der Stipendiaten/Stipendiatinnen an der regelmäßig im März stattfindenden 3- bis 4-tägigen Bildungsreise in das Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden.
In begründeten Fällen, z. B. wenn es einem Stipendiaten oder einer Stipendiatin nicht möglich ist, an der Bildungsreise teilzunehmen, kann die Stiftung für das sorbische Volk alternativ auf der Grundlage eines Antrags einen Zuschuss für eine individuelle Reise in das Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gewähren. Dabei muss die Reise in direktem Zusammenhang stehen mit dem Thema der Abschlussarbeit. Dem Antrag beizufügen sind eine nachvollziehbare Kostenschätzung und eine Bestätigung der/des betreuen­den Hochschullehrenden des Instituts für Sorabistik der Universität Leipzig.

In den Stipendienleistungen nicht enthalten sind die zu zahlenden Semesterbeiträge und Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Zu den aktuellen Semesterbeiträgen der Universität Leipzig siehe bitte:
www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/rueckmeldung-und-semesterbeitrag
Hinweise zu notwendigen Versicherungen, den ungefähren Kosten für das Wohnen in Leipzig sowie sonstigen Voraussetzungen für ein Studium in Leipzig finden Sie im Abschnitt "Hinweise betreffs Studienzulassung für die Universität Leipzig u. a. Bedingungen".

Leistungen von dritter Seite, z. B. weitere Stipendien oder Gehaltsbezüge, werden nicht auf das Stipendium der Stiftung für das sorbische Volk angerechnet. Die Ausübung einer Nebentätigkeit während der Stipendienzeit ist jedoch nur mit vorheriger nachweislicher Zustimmung der Stiftung für das sorbische Volk gestattet. Das Hauptkriterium für eine Zustimmung ist, dass die Nebentätigkeit den Stipendienzweck nicht gefährdet oder ihm widerspricht.

Bewerbungsfrist

Bewerbungsschluss ist: 01.03. jeden Jahres.
Die Bewerbung gilt für den Stipendienbeginn im Wintersemester ab Oktober des laufenden Jahres.
Ein Stipendium, das für einen bestimmten Studienbeginn bewilligt wurde, ist grundsätzlich nicht auf einen späteren Studienbeginn übertragbar.

Bedingungen für eine Bewerbung

Die Bewerber/-innen sollen:

  • an einer anerkannten Hochschule ein grundständiges Studium (Bachelor, Master, Staatsexa­men/Staatsprüfung oder Vergleichbares) im Fach Slawistik oder einer verwandten Fachrichtung absovieren oder absolviert haben - die Abschlüsse sollen nicht älter als 2 Jahre sein -; liegen Abschlüsse länger zurück, sind Bewerbungen nur in begründeten Fällen zugelassen, z. B. Schwangerschaft und Geburt, Betreuung von Kindern bis maximal 3 Jahre lang und Vergleichbares (der Bewerbung sind aussagekräftige Nachweise beizufügen),
  •  

  • zumindest das 2. Studienjahr eines grundständigen Studiums erfolgreich abgeschlossen habe,
  • nicht älter als 32 Jahre sein,
  • ausreichende Sprachkenntnisse mitbringen, damit sie von Beginn an keine Schwierigkeiten haben, den sorbischsprachigen Lehrveranstaltungen zu folgen,


      Als ausreichend gelten sorbische Sprachkenntnisse zumindest der Niveaustufe B1 nach dem Gemein­samen Europäischen Referenzrahmen bzw. andersslawische Sprachkenntnisse der Niveaustufe C2.

      • Bewerber/-innen, die aus slawischsprachigen Staaten bzw. Regionen stammen und entsprechende muttersprachliche Schul- bzw. Studienabschlüsse nachweisen, brauchen ihre slawischen Sprachkenntnisse nicht zusätzlich per Zertifikat nachweisen.
      • Bewerber/-innen die nicht aus slawischsprachigen Staaten bzw. Regionen stammen, müssen ihre slawischen Sprachkenntnisse nachweisen - Nachweis mit Sprachzeugnis oder Sprachzertifikat.
      • Bewerber/-innen, die über slawische Sprachkenntnisse einer niedrigeren Niveaustufe als der Niveaustufe C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen verfügen, müssen diese und zusätzlich sorbische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B1 nachweisen - Nachweis mit Sprachzeugnis oder Sprachzertifikat, der Nachweis der sorbischen Sprachkenntnisse alternativ durch Beurteilung anerkannter Sprachlehrender.


        Hinweise:

        Bewerber/-innen, die sich für die obersorbische Sprache interessieren, möchten wir auf den alle zwei Jahre stattfindenden internationalen Sommerferienkurs für sorbische Sprache und Kultur des Sorbischen Institutes hinweisen. Nähere Informationen siehe bitte:

        www.serbski-institut.de/institut/angebote/sommerkurs


        Bewerber/-innen, die sich für die niedersorbische Sprache interessieren, können sich betreffs Sprachkurse bei der Schule für Niedersorbische Sprache und Kultur informieren:

        www.sorbische-wendische-sprachschule


        Außerdem stehen Online-Sprachkurse zur Verfügung:

        sprachkurs.sorbischlernen.de


        sorbischlernen.de


        Betreffs Möglichkeit, ein sorbisches Sprachzertifikat zu erwerben, können sich Interessierte beim WITAJ-Sprachzentrum informieren:

        www.sprachzertifikat-sorbisch.de


  • damit einverstanden sein, dass die Stiftung für das sorbische Volk im Rahmen ihrer Zuständigkeit die personenbezogenen Daten und die im Kontext des Stipendiums verfassten Abschlussarbeiten nicht nur für das aktuelle Stipendium und die damit zusammenhängenden Veranstaltungen und Veröffentlichungen speichert und verarbeitet, sondern auch für an das Stipendium anknüpfende Veranstaltungen und Aktivitäten.

Die Bewerber/-innen müssen auf jeden Fall auch die Zulassungsbedingungen der Universität Leipzig erfüllen.

Hinweise betreffs Studienzulassung für die Universität Leipzig u. a.

Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung um ein Stipendium über die Zulassungsbedingungen der Universität Leipzig direkt über die Website der Universität.

Für eine Studienzulassung werden die folgenden Dokumente gefordert:

  • Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, inkl. Fächer- und Notenübersicht - in Originalsprache und als amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung
  • wenn Sie bereits studiert haben: Nachweis aller bereits erbrachten Studienleistungen sowie Studienabschlüsse, inkl. Transcript of Records - in Originalsprache und als amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung
  • falls zutreffend: Hochschulaufnahmeprüfung - in Originalsprache und als amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung.

Hinweise zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung

  • Krankenversicherungspflicht für Deutschland
    Studierende sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland nachzuweisen und diesen während des gesamten Studiums aufrecht zu erhalten.
    Ohne eine solche Krankenversicherung kann keine Immatrikulation erfolgen.
    Gesetzliche Krankenversicherungen müssen Studierende unter 30 Jahren aufnehmen. Studierende ab 30 müssen eine private Krankenversicherung abschließen.
    Bitte informieren Sie sich über den "Ratgeber Krankenversicherung" der Universität Leipzig:
    www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/220901_SI_Ratgeber_Krankenversicherung_de.pdf
  • Unfallversicherung ist an der Universität gewährleistet
    Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Universitäten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallversicherung an der Universität Leipzig ist über die Unfallkasse Sachsen gewährleistet. Versichert sind Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verant­wortungsbereich der Universität stattfinden.
  • Haftpflichtversicherung wird empfohlen
    Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen zu prüfen, ob mit der Versicherung im Heimatland auch Versicherungsschutz in Deutschland besteht.

Hinweise zu Aufenthaltserlaubnis und Visum

  • EU-Bürger/-Bürgerinnen benötigen für den Stipendienaufenthalt in Leipzig weder eine Aufenthalts­genehmigung noch ein Visum. Zugangsrechtlich gleichgestellt sind Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

  • Alle, die nicht EU-/EWR-Bürger/-Bürgerinnen sind und länger als 90 Tage in Deutschland studieren und leben möchten, müssen bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen.
    Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Staaten können sich über das Auswärtige Amt informieren, ob sie zu denjenigen Staatsangehörigen gehören, die ohne Visum nach Deutschland einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis direkt beantragen können, also ohne vorher ein Studentenvisum bei der Deut­schen Botschaft beantragt zu haben.
  • Alle Staatsangehörigen, die nicht zu denjenigen gehören, die ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, benötigen für den Studienaufenthalt sowohl ein deutsches Studentenvisum, das im jeweiligen Heimatland vor der Einreise nach Deutschland beantragt und ausgestellt werden muss, als auch eine Aufenthaltserlaubnis, die nach Ankunft in Deutschland zu beantragen ist.

Bitte informieren Sie sich dazu über das Hinweisblatt der Universität Leipzig:
www.uni-leipzig.de/fileadmin/ul/Dokumente/2021_SI_Aufenthaltserlaubnis_Studierende.pdf
Eine Übersicht zur Visumspflicht/Visumsfreiheit für die Einreise nach Deutschland finden Sie unter:
auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht

Hinweis zur Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt
Da in Deutschland die Meldepflicht gilt und Sie als Stipendiat/Stipendiatin länger als 90 Tage in Deutschland bleiben werden, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig registrieren. Dafür müssen Sie:

  • glaubhaft machen, dass Sie Ihr Studium selbst finanzieren können,
  • nachweisen, dass Sie krankenversichert sind,
  • eine Bestätigung des Vermieters Ihrer Studentenwohnung vorlegen.

Hinweis zum Wohnen in Leipzig
Die monatlichen Mieten für eine Studentenwohnung oder ein Zimmer in Leipzig liegen laut Hinweis der Universität Leipzig aktuell bei 250 bis 425 EUR.
Wenn Sie in einem Wohnheim des Studentenwerks Leipzig wohnen möchten, können Sie sich beim Studentenwerk Leipzig für einen Wohnheimplatz bewerben.
Möchten Sie gern zusammen mit sorbischen Studierenden wohnen, sollten Sie sich um einen Wohnheimplatz in der Arno-Nitzsche-Straße bewerben. Dort wohnen viele sorbische Studierende.
Für einen Wohnheimplatz bewerben können Sie sich aber erst, wenn Sie von der Universität Leipzig eine Zulassung zum Studium erhalten haben.
Hier der Link zur Bewerbung um einen Wohnheimplatz beim Studentenwerk Leipzig:
www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen/wohnheim-bewerbung

Bewerbungsverfahren für das Stipendium

Bewerbungen sind innerhalb der vorgegebenen Frist und ausschließlich mit dem von der Stiftung für das sorbische Volk vorgegebenen Online-Formular einzureichen. Per E-Mail oder Post zugesandte Bewerbun­gen sowie Bewerbungen, die nicht vollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Als termingerecht eingereicht gelten Bewerbungen, wenn sie bis 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages vollständig vorliegen.
Die Bewerbungen sollten möglichst nicht erst am letzten Bewerbungstag abgesandt werden, damit fehlende Unterlagen noch termingerecht nachgereicht werden können und ein rechtzeitiges Ankommen trotz u. U. auftretender technischer Probleme sichergestellt werden kann.

 

Die folgenden Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • das ausgefüllte Online-Bewerbungsformular - bitte nach Möglichkeit in Obersorbisch, Niedersorbisch oder Deutsch ausfüllen

Im Online-Bewerbungsformular sind als PDF-Dokumente hochzuladen:

  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto - bitte nach Möglichkeit in Obersorbisch, Niedersorbisch oder Deutsch (das Foto kann auch als separate Bilddatei hochgeladen werden)
  • Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, inkl. Fächer- und Notenübersicht - in Originalsprache und als amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung
  • Nachweis über das Studium im Fach Slawistik oder einer verwandten Fachrichtung, wozu gehören:
    • Studienverlaufsbescheinigung der Heimatuniversität - bitte in englischer Sprache
    • offizielle Auflistung aller bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen, inkl. der erreichten Credit Points (CP) und der Durchschnittsnoten (Transcript of Records) - bitte in englischer Sprache oder in Originalsprache und als amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung
    • falls zutreffend: Hochschulaufnahmeprüfung - in Originalsprache und als amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung
    bei abgeschlossenem Studium ergänzend:
    • Beurkundung des verliehenen akademischen Grades und Diploma Supplement - bitte in deutscher Sprache
  • Nachweis der Sprachkenntnisse
    Nachzuweisen sind sorbische Sprachkenntnisse zumindest der Niveaustufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen bzw. andersslawische Sprachkenntnisse der Niveaustufe C2.
    • Bewerber/-innen, die nachweislich aus slawischsprachigen Staaten bzw. Regionen stammen und entsprechende Schul- bzw. Studienabschlüsse nachweisen, brauchen ihre slawischen Sprachkennt­nisse nicht zusätzlich per Zertifikat nachweisen.
    • Bewerber/-innen die nicht aus slawischsprachigen Staaten bzw. Regionen stammen, müssen ihre slawischen Sprachkenntnisse nachweisen - Nachweis mit Sprachzeugnis oder Sprachzertifikat.
    • Bewerber/-innen, die über slawische Sprachkenntnisse einer niedrigeren Niveaustufe als der Niveaustufe C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen verfügen, müssen zusätzlich zum Nachweis dieser Sprachkenntnisse einen Nachweis erbringen, dass sie über sorbische Sprachkenntnisse der Niveaustufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen verfügen - Nachweis mit Sprachzeugnis oder Sprachzertifikat, der Nachweis der sorbischen Sprachkenntnisse alternativ durch Beurteilung anerkannter Sprachlehrender.

  • Motivationsschreiben (mit dem Computer geschrieben), das kurz und prägnant auf max. vier DIN-A4-Seiten die Gründe für die Bewerbung dargelegt und insbesondere eingeht auf die Erfüllung der Bewerbungsbedingungen, darauf, welche Themen besonders interessieren, ob und inwieweit das Teilstudium für die weitere Laufbahn und Entwicklung wichtig ist bzw. helfen kann, die eigenen akademischen, beruflichen und persönlichen Ziele zu erreichen - bitte nach Möglichkeit in Obersorbisch, Niedersorbisch oder Deutsch

  • mindestens ein unterstützendes Empfehlungsschreiben von Hochschullehrenden der Heimatuniversität im Studienfach Slawistik oder einer verwandten Fachrichtung - bitte nach Möglichkeit in Obersorbisch, Niedersorbisch, Deutsch oder Englisch.
    Die Empfehlungsschreiben sind parallel zur Online-Übermittlung im Original per Post an die folgende Adresse zu senden (der Poststempel vom 01.03. gilt als fristgerechter Versand):

    Załožba za serbski lud / Stiftung für das sorbische Volk
    - Požadanje wo stipendij -
    Postplatz 2 / Póstowe naměsto 2
    02625 Bautzen/Budyšin
    GERMANY

Auswahlverfahren

Die Stiftung für das sorbische Volk prüft die eingereichten Unterlagen auf formelle Korrektheit und Vollständigkeit.
Die Begutachtung der Bewerbungen und Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt durch eine von der Stiftung für das sorbische Volk einberufene, nach fachlichen Gesichtspunkten zusammengesetzte Auswahlkommission. In der Auswahlkommission vertreten sind Hochschullehrende des Institutes für Sorabistik Leipzig, außeruniversitär tätige Wissenschaftler/-innen sowie Vertreter/-innen der Stiftung für das sorbische Volk. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Stellungnahmen und Fachgutachten eingeholt. Beteiligt werden u. U. auch ehemalige Stipendiaten/Stipendiatinnen.
Auswahlkriterien:

  • Erfüllung der Bedingungen für das Stipendium
  • Motivation, Entwicklungspotenzial
  • bisherige Studienleistungen
  • Empfehlungsschreiben
  • außerfachliche Kenntnisse, Interessen und privates Engagement, die den Zweck des Stipendiums unterstützen.

Eine Stipendienbewilligung ist ausgeschlossen, wenn der/die Bewerber/-in das Stipendium der Stiftung für das sorbische Volk schon einmal erhalten hat.

Die Bewerber/-innen werden informiert, ob sie das Stipendium erhalten oder nicht.

Notwendige Schritte nach der Stipendienzusage

Bitte setzen Sie sich nach Erhalt der Stipendienzusage umgehend mit dem Institut für Sorabistik Leipzig in Verbindung
Ihr dortiger Ansprechpartner ist Matthias Schlegel/Mato Šlegel (matthias.schlegel@uni-leipzig.de, Tel. +49 341 937650, Fax +49 341 97 37659). Er wird Sie bei den vorbereitenden Schritten für Ihr Teilstudium und während des Studiums unterstützen.

Zuerst müssen Sie die Zulassung zum Studium an der Universität Leipzig beantragen. Siehe dazu bitte Abschnitt "Hinweise betreffs Studienzulassung für die Universität Leipzig u. a.".
Einen Teil der dafür erforderlichen Dokumente haben Sie in Kopie (als Scan) bereits für die Stipendienbewerbung benötigt. Außerdem müssen Sie auf jeden Fall eine in Deutschland geltende Krankenversicherung und (falls zutreffend) das Visum und/oder die Aufenthaltserlaubnis nachweisen.

Nachdem Sie die Zulassung zum Teilstudium erhalten haben, müssen Sie sich an der Universität Leipzig noch einschreiben, um das Studium auch wahrnehmen zu können. Die Einschreibung (auch Immatri­kulation genannt) muss bis zu der Frist erfolgen, die im Zulassungsbescheid vermerkt ist.

Der Zulassungsbescheid ist auch Voraussetzung für Ihre Bewerbung um einen Wohnheimplatz.
Die Vergabe der Wohnheimplätze für das Wintersemester beginnt in der Regel ab August. Ihre Bewerbung (Sie müssen sich bitte grundsätzlich selbst bewerben) sollte auf jeden Fall eher (bis Anfang Juli) erfolgen.
Betreffs Bewerbung um einen Wohnheimplatz siehe bitte Abschnitt "Hinweis zum Wohnen in Leipzig".

Bitte bestätigen Sie der Stiftung für das sorbische Volk rechtzeitig vor Studienantritt (spätestens bis zum 15.09.) die Annahme des Stipendiums und weisen Sie in diesem Zusammenhang Ihre Immatrikulation an der Universität Leipzig und Ihre Adresse für den Studienaufenthalt sowie Ihren Vermieter nach.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten Sie sich, die mit dem Stipendium verbundenen Bedin­gungen einzuhalten. Nur auf dieser Grundlage schließt die Stiftung für das sorbische Volk mit Ihnen eine Stipendienvereinbarung (privatrechtlicher Vertrag).
Die Unterzeichnung der Stipendienvereinbarung erfolgt zum Studienantritt in Leipzig.

In etwa zeitgleich müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig registrieren und ein Girokonto in Deutschland eröffnen, auf das die Stipendienleistungen gezahlt werden. Die entsprechende IBAN teilen Sie bitte der Stiftung für das sorbische Volk mit.

Hinweis:
Bitte denken Sie daran, sich vor der Rückreise in Ihr Heimatland beim Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig abzumelden.

Zahlung der Stipendienleistungen

Die Stipendienleistungen werden ausschließlich auf ein Girokonto in Deutschland gezahlt.
Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich.

Die Zahlung der Stipendienleistungen ist wie folgt vorgesehen:
• zum Studienantritt im Oktober 1.000 EUR in bar,
• ab November 8 x monatlich je zum 5. des Monats 800 EUR per Überweisung,
• im Juli zum 5. des Monats 600 EUR per Überweisung.

Das Büchergeld wird grundsätzlich nur für sorbischsprachige sorabistische Fachliteratur, die vor allem in der Smoler’schen Verlagsbuchhandlung des Domowina Verlages in Bautzen/Budyšin erhältlich ist, gewährt und versteht sich als Zuschuss. Ausgezahlt wird das Büchergeld auf der Grundlage vorliegender Rechnungen mit konkreter Benennung der erworbenen Bücher, inkl. Zahlungsnachweis.

Datenschutzhinweise

Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Stiftung für das sorbische Volk und gehen in ihr Eigentum über.
Die personenbezogenen Daten der Bewerber/-innen werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen der Zuständigkeit der Stiftung für das sorbische Volk nicht nur für das aktuelle Stipendium und die damit zusammenhängenden Veranstaltungen und Veröffentlichungen gespeichert und verarbeitet, sondern auch für daran anknüpfende Veranstaltungen und Aktivitäten.

Weitere Informationen betreffs Datenschutzes siehe bitte:
stiftung.sorben.com/deutsch/datenschutz.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anka Němcec/Niemz
Tel.: 03591 550-319
a.nemcec@zalozba.de