Laut Stiftungsratsbeschluss vom 28. April 2015 (Nr. 450) können ab sofort auch Projekte gefördert werden, deren Realisierungsort außerhalb des deutsch-sorbischen Siedlungsgebietes liegt. Voraussetzung dafür ist, dass diese dem Stiftungszweck dienen und somit die sorbische Sprache und Kultur fördern und die sorbische Identität stärken.
Die Förderung derartiger Projektvorhaben durch die Stiftung liegt bei 35 % aller förderwürdigen Ausgaben.
Alle Interessenten werden aufgefordert, bis zum 31. Januar 2016 entsprechende Anträge bei der Stiftung für das sorbische Volk zu stellen.