Mit der heutigen Veröffentlichung auf der Internetseite der Stiftung für das sorbische Volk gilt eine neue Richtlinie zur Förderung von Projektvorhaben durch die Stiftung für das sorbische Volk.
Die bisherige Richtlinie verliert somit ihre Gültigkeit. Unter stiftung.sorben.com → Projektförderung - steht Interessenten und potenziellenAntragstellern die vereinheitlichte und in Teilen geänderte Förderrichlinie, die vomStiftungsrat am 4. April 2017 beschlossen wurde, zur Verfügung.
Neu sind vor allem die geänderten Fristen für die Antragstellung - zu lesen in Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. So müssen Anträge für Projekte in der ersten Hälfte des Jahres bis zum 30. September des Vorjahres vorliegen.
Projekte, die in der zweiten Hälfte des Jahres stattfinden sollen, sind bis zum 31. März zu beantragen. Für Projektvorhaben mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 10,0 Tsd. Euro sind Anträge bis zum 31. Juli des Vorjahres einzureichen.
Zwischenzeitlich gilt eine Übergangsregelung, die besagt, dass Anträge für Projekte des 2. Halbjahres 2017 bis zum 31. August 2017, für Projekte des 1. Halbjahres 2018 bis zum 31.Oktober 2017 in der Stiftungsverwaltung eingereicht werden müssen.
Die Förderrichtlinie umfasst insgesamt 14 verschiedene Förderbereiche.