Ende März endete die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Projektförderung für das zweite Halbjahre 2023. Der Stiftungsverwaltung liegen insgesamt 69 Anträge mit einem Fördervolumen von 299 TEUR vor. Neben der Bitte um Unterstützung von Probenlagern für Gesangs- und Tanzgruppen wurden zahlreiche neue Projekte auf künstlerischem Gebiet eingereicht (z. B. die Durchführung von Konzerten, Musikaufnahmen, Filme, Ausstellungsvorbereitung usw.). Auch die Förderung von Trachten für verschiedene Vereine und Kindergärten wurde beantragt.
Die eingegangenen Anträge werden nun formell geprüft und Empfehlungen für den Fachbeirat für Projektförderung geschrieben. Im Mai berät der Fachbeirat gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen der Stiftungsverwaltung über eine mögliche Förderung.
Weil die neue Verwaltungsverordnung des sächsischen Finanzministeriums vorsieht, dass Antragsteller einen Großteil der Projektkosten vorfinanzieren müssen, bemühen sich die Mitarbeiter der Stiftungsverwaltung derzeit darum, die Ausnahmeregelung in die Förderrichtlinie der Stiftung einzubeziehen. Diese Aktualisierung der Förderrichtlinie muss der Stiftungsrat in seiner Mai-Sitzung verabschieden.
Des Weiteren muss der Stiftungsrat auch die Richtlinie für das Förderprogramm "Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel" für Projekte im Freistaat Sachsen anpassen und die Abgabefrist für die Einreichung der Anträge verkürzen. So ist der letzte Abgabetermin nun der 31. Juli statt wie bisher der 30. September. Das soll bereits ab diesem Jahr gelten. Eine Terminänderung ist notwendig, um in der Geschäftsstelle Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten und notwendige finanzielle Mittel beim Bund anzumelden. Weil aber die nächste Stiftungsratssitzung erst am 23. Mai 2023 stattfindet, werden alle Projektträger gebeten, sich bei der Antragsstellung schon jetzt an diesem neuen Termin zu orientieren.