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Übersicht der Pressemitteilungen der Stiftung

 

Die Wahlperiode des Rates der Stiftung für das sorbische Volk endet im März 2019

Bautzen,

Auf der Grundlage der Protokollnotiz zum Artikel 7 Absatz 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen benennt der Sorben-/Wenden-Rat des Landes Brandenburg die Vertreterinnen und Vertreter der Brandenburgischen Sorben/Wenden für den Stiftungsrat.

Der Sorben-/Wenden-Rat ruft alle sorbischen/wendischen Verbände und Vereinigungen auf, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt für die Wahlperiode 2019-2023 vorzuschlagen. Das Vorschlagsrecht haben alle natürlichen und juristischen Personen. Reichen Sie bitte Ihre Vorschläge bis zum 14. November 2018 ein.

In Sachsen ist es der Bundesvorstand der Domowina, der bis zum 1. November 2018 aufruft, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl sorbischer, sächsischer Vertreter im Rat der Stiftung für das sorbische Volk zu nominieren.

stiftung.sorben.com/deutsch/stiftung/struktur