[Aktualisierung vom 16.04.2020: Sperrdatum für Verbindlichkeiten vom 15.04.2020 auf den 04.05.2020 geändert]
Sehr geehrte Antragsteller auf Projektförderung,
im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung rund um das Coronavirus möchte ich auf einige Punkte hinweisen. Grundsätzlich stellen wir den vorzeitigen Maßnahmebeginn und die Bewilligungen nicht in Frage. Im Zusammenhang mit der Projektrealisierung bitte ich jedoch um Beachtung nachfolgender Regelungen.
Größere Veranstaltungen (Konzerte, Werkstätten, Probelager usw.) müssen gegenwärtig abgesagt werden. Ich bitte Sie, schnellstmöglich notwendige Stornierungen vorzunehmen, um Stornokosten zu verhindern bzw. die Kulanz des Anbieters zu nutzen. Eine Alternative zur Stornierung ist z. B. die Verschiebung von Übernachtungen auf einen späteren Zeitpunkt. Im Stornierungsfall ist der zuständige Projektbearbeiter bitte unverzüglich darüber zu informieren! Konnten Stornogebühren nachweislich nicht verhindert werden, werden diese anhand der Abrechnung ausnahmsweise als förderfähig anerkannt.
Für Projekte, für die ein vorzeitiger Maßnahmebeginn erlaubt wurde oder die bereits bewilligt sind, dürfen (wegen des Risikos der Absage) bis zum 04.05.2020 keine verbindlichen Buchungen, Reservierungen und Vertragsabschlüsse vorgenommen werden. Wir hoffen sehr, dass die Situation nach diesem Termin klarer ist. Grundsätzlich sollte verantwortlich geprüft werden, ob Projekte nicht abgesagt bzw. verschoben werden (aufgrund des Risikos für Beteiligte und Besucher, jedoch auch wegen fehlender Vorbereitungs- und Probenzeiten). Schließlich rechnen Experten damit, dass die Zahl der Infektionen erst zwischen Juni und August 2020 ihren Höhepunkt erreicht! Im Fall der Absage bzw. des Verschiebens von Projekten bitte ich um unverzügliche Information an den zuständigen Projektbearbeiter!
Für die Förderung laufender Aktivitäten (künstlerische Anleitung von Chören, Tanzgruppen usw.) gelten keine besonderen Bestimmungen. Hierbei wird in der Abrechnung dokumentiert, wann genau Proben stattgefunden haben. So ist es z. B. möglich, derzeit ausgefallene Proben im Herbst nachzuholen.
Z přećelnym postrowom / Z pśijaśelnymi póstrowami / Mit freundlichen Grüßen
Jan Budar
Direktor
Bautzen, 16.03.2020