Antragsfrist für Projektförderungen durch die Stiftung für das sorbische Volk für das 2. Halbjahr 2023
Die Einreichungsfrist für Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung der Stiftung für das sorbische Volk für Maßnahmen im 2. Halbjahr 2023 endet am 31. März 2023! Anträge, die nach diesem Termin in der Stiftungsverwaltung eingehen, können nicht berücksichtigt werden!
Ausführliche Informationen einschließlich der Förderrichtlinie und aktueller notwendiger Formulare (Stand: Juli 2022) sind auf der Homepage der Stiftung für das sorbische Volk veröffentlicht. https://stiftung.sorben.com/deutsch/foerderung/antragsstellung