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Von der Stiftung geförderte Projekte

In den mittlerweile fast 30 Jahren ihres Bestehens förderte die Stiftung für das sorbische Volk eine Vielzahl verschiedener Projekte. Die Projektförderungen der vergangenen Jahre können Sie hier einsehen.

Über die Projektförderung

Ein wichtiger Termin im Jahreslauf des Förderjahres bei der Stiftung ist der 30. September, an welchem die Antragsfrist für Projekte für das Folgejahr bzw. das erste Halbjahr des Folgejahres endet. Insgesamt drei Termine und damit verbundene Fristen beschreiben den festen Turnus der Antragstellung im Jahr. In der dazwischen liegenden Zeit werden die eingegangenen Anträge von den Projektmitarbeitern der Stiftung (Team Förderung) bearbeitet.

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Der eingegangene Förderantrag durchläuft mehrere Bearbeitungsetappen, die zum Teil rein formeller Natur sind, größtenteils jedoch auf ständigem Dialog und enger Zusamenarbeit mit dem Antragsteller, dem Bearbeiter und den Entscheidungsträgern basieren. Nach Eingang des Antrages wird er registriert und allgemein auf Förderfähigkeit geprüft. Die Grundlage dafür bildet v.a. die Förderrichtlinie für Projektförderungder Stiftung für das sorbische Volk. Danach werden Empfehlungen für den Fachbeirat für Projektförderung geschrieben, die eine kurze Projektbeschreibung sowie einen Vorschlag zur Art und Höhe der Förderung (angelehnt an die Förderrichtlinie) beinhalten. Bei Bedarf erfolgt schon in dieser Phase eine Rücksprache mit dem Antragsteller.

Ein weiterer, signifikanter Arbeitsschritt ist die Einberufung des Fachbeirates für Projektförderung, bestehend aus den sorbischen Mitgliedern des Stiftungsrates. Der Fachbeirat gibt für alle termingerecht eingereichten Anträge auf Projektförderung, bei Bedarf nach Anhörung von Fachleuten, eine Förderempfehlung ab. Danach wird durch den Bearbeiter eine erste Information an den Antragsteller weitergegeben und ggf. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn erteilt, soweit dies durch den Antragsteller erbeten wurde.

Sobald alle Antragsunterlagen vollständig und offene Fragen geklärt sind, entwirft die Bearbeiterin/der Bearbeiter den Bewilligungsbescheid, welcher dann inhaltlich und rechnerisch geprüft wird (6-Augen-Prinzip). Den Rahmen unserer Förderung bildet die Förderrichtlinie, bei deren Umsetzung feste Grundsätze angewandt werden. Individuelle Entscheidungen können dennoch gefällt werden, solange die Förderrichtlinie, allgemein gängige Förderpraxis und der Gleichheitsgrundsatz eingehalten werden.

Um den Austausch zwischen den Mitarbeitern aller Zweigstellen der Stiftung zu fördern, bilden alle, die mit Projektförderung zu tun haben, ein standort- und abteilungsübergreifendes virtuelles Team. Dieses stimmt sich regelmäßig - meist in einer Videokonferenz - zu einzelnen Projekten ab, tauscht sich zum Stand der Bearbeitung aus sowie formuliert interne Standards. Zum Team gehören neben den Projektbearbeitern auch der Prüfer und die Controllerin.

Vielfältige Förderung

Das Anliegen der Stiftung für das sorbische Volk, Projekte zu fördern mit dem Ziel, die sorbische Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes zu erhalten und weiterzuentwickeln, fächert sich in 14 Bereiche auf, siehe Antragstellung. Weiter ist dort beschrieben, wer einen Antrag auf Förderung stellen darf: von Vereinen und Kulturgruppen über Ämter, Gemeinden und Bildungswerke bis hin zu anderen Projektträgern (natürliche und juristische Personen) mit Wohnsitz oder Sitz im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen resp. im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden des Landes Brandenburg oder die ein Projekt vorweisen, welches im genannten Siedlungsgebiet durchgeführt wird.

Welche Effekte werden mit der Projektförderung erzielt?

Ein reges sorbisches, generationsübergreifendes Kulturleben, vielfältige Anlässe, sorbisch zu sprechen, ein funktionierendes Sozialgefüge, die Entwicklung und Stärkung der sorbischen Identität, eigenes Selbstverständnis, Stolz und Nationalbewußtsein sowie immenses ehrenamtliches Engagement - wären einige Antworten auf diese Frage.

Unten veröffentlichte Übersicht weist am Beispiel der Förderung für Vereine im Jahr 2019 eine beachtliche Zahl an Personen auf, die von einer Förderung profitieren bzw. deren Engagement unterstützt und honoriert wird.

In insgesamt 18 Chören bzw. Instrumentalgruppen in der gesamten Lausitz, wirken z.B. 505 Mittglieder. 68 sind Instrumentalisten und 76 zählen zum Nachwuchs. Der größte Chor in der Oberlausitz ist das Sorbische Jugendensemble Bautzen e.V. mit 64 Sängerinnen und Sängern (Jugendliche) und 8 Instrumentalisten. Der größte Chor der Niederlausitz ist der Spreewald-Frauenchor Lübben e.V. mit 23 Mitgliedern (Erwachsene).

Interessant ist auch die Übersicht über die Tanzgruppen. In insgesamt 9 Gruppen und Ensembles in der gesamten Lausitz engagieren sich 261 Personen.

Von den Theatergruppen haben bislang drei einen Antrag auf Förderung gestellt. Alle drei kommen aus der Oberlausitz, die größte Gruppe ist die Laientheatergruppe Schönau-Cunnewitz.

Übersicht Přehlad spěchowanych towarstwow a jich čłonow

Jahresübersichten