hornjoserbsce dolnoserbski deutsch
 
 
WILLKOMMEN
AKTUELLES
ÜBER UNS
FÖRDERUNG
PROJEKTE
KONTAKT
LINKS
IMPRESSUM

Finanzierung ::

 

Seit der deutschen Wiedervereinigung ist die Erhaltung und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur gemeinsames Anliegen des Bundes, des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen. Zur Erfüllung ihres Stiftungszweckes erhält die Stiftung dafür jährlich öffentliche Zuwendungen. Der Anteil des Bundes beträgt dabei 50% des Fehlbedarfes, die andere Hälfte decken die beiden Länder Sachsen und Brandenburg im Verhältnis 2:1.

 

Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes werden außerdem Verwaltungseinnahmen aus dem laufenden Betrieb und Erträge aus dem Stiftungsvermögen verwendet.

 

Die seit 1992 erfolgte Reduzierung der Zuschüsse an die Stiftung von mehr als 20 % führte zu erheblichem Personalabbau.

 

Trotz der im Finanzierungsabkommen von 1998 avisierten jährlichen Absenkung der Bundesmittel setzten sich die Länder stets für eine Förderung der Stiftung ein, welche dem tatsächlichen Aufgabenumfang entsprach und sich am Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt 16,4 Mio. Euro orientierte. Das Land Brandenburg kürzte seinen Zuschuss erstmalig im Jahre 2003 um 149,8 TEuro, des Weiteren im Jahre 2005 um 151,9 TEuro. Lediglich der Freistaat Sachsen unterstützte die Stiftung in den Jahren 1998 bis 2008 in konstanter Höhe mit 5,454 Mio. Euro. Mit Abschluss des Zweiten Finanzierungsabkom-mens am 10. Juli 2009 wurden die Beträge der Zuwendungsgeber bis 2013 festgesetzt und können danach neu verhandelt werden.

 

Ende 2012 kündigte der Bund an, die Zuschüsse an die Stiftung in 2013 um 500,0 Tsd. Euro zu erhöhen. Sachsen und Brandenburg folgten dem und erhöhten ihre Zuschüsse in etwa entsprechend dem Finanzierungsschlüssel. Somit hat die Stiftung für das sorbische Volk für das laufende HH-Jahr 1.023,6 Tsd. Euro mehr zur Verfügung. Der HH-Plan 2013 sieht eine Steigerung der Projektmittel um 421,0 Tsd. Euro auf 1.333,0 Tsd Euro und der Investitionen um 449,0 Tsd. Euro auf 594,0 Tsd. Euro vor.

 

Der Gesamtbetrag der Zuschüsse des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg für das Jahr 2013 beträgt 17.852,4 TEuro.

 

Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bund 8.700,0 TEuro
Freistaat Sachsen 6.210,7 TEuro
Land Brandenburg 2.941,7 TEuro.

 

Zur Finanzierung der Ausgaben werden weiterhin eingesetzt:

 

- Zinseinnahmen aus dem Inland für den laufenden Haushalt in Höhe von 33,7 TEuro
- sonstige Verwaltungseinnahmen in Höhe von 241,8 TEuro.
 

Die Einwerbung von Drittmitteln und die finanzielle Unterstützung privater Förderer werden zunehmend wichtiger.

 

 

 

Haushaltsplan 2013 (PDF)

DRUCKVERSION HOME >>>

Last UpDate 16.01.2010 - based on CSalrCMS 4.2 Build 1453 by CS active 2002 - Global Solutions @ Christoph Sareng